Gericht: Google muss Suchergebnis wohl nicht entfernen

Mönchengladbach (dpa) - Google muss einen Link auf eine verunglimpfende Behauptung über einen Düsseldorfer Geschichtsprofessor voraussichtlich nicht aus seinem Suchindex löschen.

Nicht Google sei für die Behauptungen in dem verlinkten Blog der richtige Ansprechpartner, sondern der Autor oder der Seitenbetreiber. Das machten die Richter am Landgericht Mönchengladbach am Donnerstag in einem Rechtshinweis deutlich. Das Urteil wird am 5. September erwartet.

Der Politikwissenschaftler war in dem Beitrag auf der US-Blogplattform wordpress.com unter anderem als „Teil des bundesdeutschen Stasi-Netzwerks“ verunglimpft worden. Er hatte gerichtlich durchsetzen wollen, dass die Seite mit aus seiner Sicht falschen, verunglimpfenden und beleidigenden Behauptungen nicht mehr angezeigt wird. Der Urheber sei nicht ausfindig zu machen und der Seitenbetreiber habe auf eine Beschwerde nicht reagiert. Es bleibe nur noch Google, sagte der Anwalt des Betroffenen.

Mit seiner Einschätzung folgt das Gericht der Argumentation des Internetkonzerns. In dem Streit stehe das Persönlichkeitsrecht gegen den wirtschaftlichen Kern des Beschäftigungsfeldes von Google, nämlich Treffer wertfrei anzuzeigen, machte die Vorsitzende Richterin Ulrike Flecken das Spannungsfeld deutlich.

Der Blog sei unter dem Namen eines angesehenen Kölner Journalisten veröffentlicht, der selbst vergeblich versucht habe, gegen den Urheber vorzugehen, sagte der Anwalt des Klägers, Alexandros Tiriakidis. Eine Strafanzeige seines Mandanten wegen Beleidigung und Verleumdung habe die Staatsanwaltschaft nicht weiter verfolgt, weil der Urheber nicht zu ermitteln sei. Dieser nachgereichte Sachverhalt war dem Gericht zunächst nicht bekannt.

Im Blog werde auch behauptet, die Fachhochschule Düsseldorf habe ihn rausgeworfen, hatte Kläger Wolfgang Dreßen vor der Verhandlung gesagt. Der Wissenschaftler, der jetzt in Berlin wohnt, kam nicht zur Verhandlung. Der 71-jährige Dreßen war Leiter der Forschungsstelle Rechtsextremismus an der Fachhochschule Düsseldorf und nach eigenen Angaben aus Altersgründen ausgeschieden, publiziert aber weiterhin.

Google-Suchergebnisse sind immer wieder ein Thema für die Gerichte. Prominentester Fall ist der von Bettina Wulff. Die Ehefrau des früheren Bundespräsidenten Christian Wulff klagt gegen die Kombination ihres Namens mit Begriffen aus dem Rotlichtmilieu. In diesem Fall geht es aber nicht um einen einzelnen Eintrag, sondern um eine Technologie, mit der Suchmaschinen die Suchebegriffe beim Tippen automatisch vervollständigen. Der Bundesgerichtshof hatte unlängst entschieden, dass Google automatisch ergänzte Suchvorschläge löschen muss, wenn diese direkt Persönlichkeitsrechte von Nutzern verletzten.

In einem laufenden Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof deutet sich an, dass Google nicht dazu verpflichtet werden kann, sensible persönliche Daten, die legitim und rechtmäßig sind, aus dem Suchindex zu streichen.