Gericht: SAP darf Handel mit gebrauchter Software nicht verbieten
Hamburg (dpa) - Europas größter Softwarehersteller SAP darf den Handel mit gebrauchten Lizenzen seiner Software nicht verbieten und muss dafür seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern. Am Freitag untersagte das Hamburger Landgericht die weitere Verwendung zweier Klauseln.
Darin hatte SAP gefordert, dass der Weitervertrieb von Lizenzen oder der Zukauf von Dritten nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Unternehmens erlaubt sei. Diese Klausel sowie die zur sogenannten Vermessung seien unwirksam, urteilte die Kammer. Unter Vermessung versteht man in der Software-Branche die externe Kontrolle darüber, wie viele Nutzer auf die Software zugreifen können.
„Sollten die Klauseln doch weiter verwendet werden, kann ein Ordnungsgeld angeordnet werden“, sagte eine Gerichtssprecherin. Im Fall der dritten von der Klägerin, der Firma Susensoftware monierten Klausel zur Regelung zur Softwarepflege wies die Kammer die Klage ab.
Vor dem Hamburger Landgericht hatte die Firma Susensoftware geklagt, die nicht mehr gebrauchte Lizenzen von Unternehmen aufkauft und weiter vermarktet. „Wir hoffen, dass das Geschäft mit SAP-Software künftig für uns und die Anwender, die aktuelle Software verkaufen möchten, leichter wird“, sagte Geschäftsführer Axel Susen. Das Urteil ermögliche mehr Wettbewerb auf dem Markt für Büro- und Unternehmenssoftware und stärke die Position der Händler gebrauchter Software in Deutschland.
Bereits in der mündlichen Verhandlung hatte die Kammer erklärt, dass die strittigen Klauseln nicht mit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg vereinbar seien. Der EuGH hatte 2012 in einem ähnlichen Fall entschieden, dass Softwarelizenzen unter bestimmten Umständen weiterverkauft werden dürfen. Damals hatte der SAP-Konkurrent Oracle gegen die Firma UsedSoft geklagt, die ebenfalls mit gebrauchten Softwarelizenzen handelt.
Der Handel mit gebrauchten Lizenzen ist den großen Software-Herstellern vielfach ein Dorn im Auge. Unternehmen wie Microsoft, Oracle und SAP sehen bei einem florierenden Handel durch Dritte ihre Urheberrechte in Gefahr und befürchten empfindliche Umsatzeinbußen.
SAP wollte sich am Freitag inhaltlich nicht zu dem Urteil äußern. „Uns liegen die Entscheidungsgründe des landgerichtlichen Urteils noch nicht vor“, sagte ein Unternehmenssprecher der dpa. Erst nach Prüfung der Gründe werde das Unternehmen über das weitere Vorgehen entscheiden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.