Gericht weist Beleidigungs-Klage gegen Google ab
Halle (dpa) - Ein Mann aus Halle ist am Dienstag mit seiner Klage gegen den Internetgiganten Google wegen des Vorwurfs der Beleidigung gescheitert. Das Amtsgericht Halle wies die Klage gleich in zwei entscheidenden Punkten ab, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.
In einem Interview des Radiosenders SAW kündigte der ohne Anwalt zum Prozess erschienene Mann nun eine Klage gegen den Google-Konzern in den USA an. Hintergrund war ein Blogeintrag auf einer von Google zur Verfügung gestellten Plattform.
Dort war der Mann unter anderem als „Psychopath“ beschimpft worden, wie der Gerichtssprecher erläuterte. In einem ersten juristischen Schritt hatte der Hallenser einen Erfolg verbucht: Das Amtsgericht Halle erließ eine einstweilige Verfügung, die Google zum Entfernen des Artikels aufforderte. Doch dagegen wehrte sich Google.
Vor dem Amtsgericht scheiterte der Kläger nun schon allein aus formalen Gründen. Denn wenige Stunden vor seinem Antrag bei dem Gericht an seinem Wohnort hatte er auch das Amtsgericht Hamburg eingeschaltet, wo Google seinen Deutschlandsitz hat. Auch wenn er die dortige Klage wieder zurücknahm - die Amtsrichterin in Halle stellte nun klar, dass man nicht dieselbe Sache an verschiedenen Gerichten anhängig machen dürfe. Deshalb sei die Klage in Halle unzulässig.
Aber auch inhaltlich wies die Richterin die Klage ab. Denn der Mann hatte seinen Antrag gegen die deutsche Google GmbH gerichtet, die unter anderem für Werbung zuständig ist. Die betroffene Webseite werde dagegen von der US-Firma Google Inc. betrieben - und gegen die müsse sich eine Klage richten.
Das juristische Urteil: Die Klage sei auch unbegründet. Das Amtsgericht stellte nun am Dienstag fest, dass die einstweilige Verfügung gar nicht habe erlassen werden dürfen. Die Prozesskosten muss nun der Mann bezahlen. Er hat rechtlich allerdings noch mehrere Möglichkeiten - unter anderem ist eine Berufung erlaubt. Dann würde das Landgericht Halle den Fall noch mal prüfen.