Google muss wegen WLAN-Aufzeichnungen 7 Millionen Dollar zahlen
New York (dpa) - Google muss wegen des unberechtigten Mitschnitts von Daten aus WLAN-Netzwerken durch seine Street-View-Kamerawagen 7 Millionen Dollar berappen (5,4 Mio Euro). Auf die Zahlung einigte sich der Internetkonzern mit den Generalstaatsanwälten von 38 US-Bundesstaaten.
Damit endeten am Dienstag rund zweijährige Untersuchungen. Auch in Deutschland war Google wegen der Aufzeichnungen ins Visier der Behörden geraten.
„Verbraucher haben eine berechtigte Erwartung von Privatsphäre“, erklärte der federführende Staatsanwalt aus Connecticut, George Jepsen. Der Vergleich stelle sicher, dass Google in der Zukunft keine ähnlichen Taktiken mehr anwende, um ohne Zustimmung an persönliche Daten zu gelangen. Das Unternehmen habe sich unter anderem verpflichtet, seine Mitarbeiter entsprechend zu schulen.
Die Kameraautos, die Aufnahmen für den Google-Straßenatlas Street View machten, fingen von 2008 bis 2010 auch unverschlüsselte Informationen aus WLAN-Netzen auf, die auf dem Weg lagen. Google sprach zunächst von einem Versehen, bei dem nur Datensplitter gespeichert worden seien. Bei einer ausführlichen Prüfung wurden aber teilweise auch E-Mails und andere Inhalte gefunden. Google hatte betont, die Daten seien nie kommerziell ausgewertet worden.
Die Millionenzahlung im Rahmen des ausgehandelten Vergleichs kann Google jedoch leicht wegstecken: Bei einem Gewinn vor Steuern von 13,4 Milliarden Dollar im vergangenen Jahr brächte Google nur etwa fünf Stunden, um das Geld aufzutreiben. Google verdient vor allem an der Werbung rund um seine Suchmaschinen-Ergebnisse.
Es war nicht das erste Mal, dass Google mit Datenschützern oder Wettbewerbshütern aneinandergeraten ist. Im August vergangenen Jahres musste der Konzern 22,5 Millionen Dollar in den USA zahlen, weil er sogenannte Cookies auf Geräten mit Apples Safari-Browser hinterlassen hatte. Zuletzt hatten Wettbewerbshüter Google wegen seiner starken Stellung im Suchmaschinen-Markt ins Visier genommen. In der EU läuft der Fall noch.