Haftung im offenen WLAN: Gesetz vorgeschlagen
Berlin (dpa) - Betreiber offener WLAN-Netze in der Gastronomie sollen künftig nicht mehr für Handlungen ihrer Gäste haftbar sein - mit diesem Ziel hat der Verein Digitale Gesellschaft am Dienstag einen eigenen Gesetzesvorschlag vorgelegt.
Die Netzaktivisten hoffen, dass ihr Entwurf von der Politik aufgegriffen und in den Bundestag eingebracht wird. Eine erste positive Reaktion kam aus der Piratenpartei.
Café- und Gaststättenwirte sowie Hoteliers und alle anderen Betreiber eines offenen WLANs müssen mit hohen Geldbußen und Strafen rechnen, wenn jemand ohne ihr Wissen die Netzverbindung auf illegale Weise nutzt und beispielsweise Urheberrechtsverletzungen begeht. Weil es für Geschädigte wie für Polizei und Staatsanwaltschaft oft nicht möglich ist, den eigentlichen Verursacher von Straftaten zu ermitteln, wird dann der Betreiber des WLANs haftbar gemacht. Diese sogenannte Störerhaftung hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom Mai 2010 ausdrücklich bestätigt.
„Wer sein WLAN anderen zur Mitnutzung zur Verfügung stellt, tut etwas Gutes und sollte dafür nicht potenziell bestraft werden“, erklärte der Vorsitzende des Vereins Digitale Gesellschaft, Markus Beckedahl. „Für Datenreisende ist diese digitale Nachbarschaftshilfe einem gereichten Glas Wasser vergleichbar.“
Der Gesetzentwurf sieht eine haftungsrechtliche Gleichstellung von privaten WLAN-Betreibern und Gewerbetreibenden mit kommerziellen Anbietern von DSL-Verbindungen vor. Diese sind von der Haftung für Straftaten befreit, die Kunden im Netz begehen. „Wir wollen vor allem zeigen, wie einfach es ist, das Problem der Haftung für WLANs aus der Welt zu schaffen“, erklärten die Netzaktivisten. „Deswegen bieten wir auch kein Thesenpapier an, sondern einen fertigen Gesetzentwurf - den kann man einfach kopieren und in die Parlamente tragen.“
Der Fraktionsvorsitzende der Piraten im Berliner Abgeordnetenhaus, Christopher Lauer, forderte den Senat auf, den Text der Digitalen Gesellschaft als Grundlage für eine angekündigte Initiative im Bundesrat zu übernehmen. „Der Gesetzesentwurf besticht durch seine Einfachheit und stellt aus unserer Sicht einen geeigneten Lösungsansatz für das Problem der Störerhaftung dar“, schrieb Lauer.