Das sei aber nicht bei allen Anbietern automatisch geschehen. Bei einigen Providern müssten Kunden dazu aktiv werden und beispielsweise eine SMS an eine Kurzwahlnummer senden, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Betroffen seien insbesondere Verbraucher, die einen alternativen Roaming-Tarif gebucht hatten. Solche Alternativen zum EU-Tarif dürfen die Provider auch weiterhin anbieten. Um auf Nummer sicher zu gehen, raten die Verbraucherschützer, vor einer Reise ins EU-Ausland grundsätzlich den Mobilfunkanbieter zu kontaktieren und sich nach den Roaming-Regeln zu erkundigen.