Hessen dringt auf Einführung des Tatbestandes „Datenhehlerei“
Wiesbaden (dpa) - Hessen will die Einführung eines neuen Straftatbestands „Datenhehlerei“ in Deutschland erreichen. Einen entsprechenden Bericht des Nachrichtenmagazins „Focus“ bestätigte der Sprecher des Justizministeriums, Hans Liedel, am Freitag.
Ebenso wie beim Handel mit geklauter Ware soll das Hehlen mit digitalen Daten mit bis zu fünf Jahren Gefängnis oder einer hohen Geldstrafe geahndet werden. Nach Liedels Angaben will Hessen das Thema bei der nächsten Justizministerkonferenz ansprechen.
Nach Darstellung des Magazins kaufen und verkaufen Internetnutzer in geschlossenen Internetforen digitale Identitäten wie Zugänge zum sozialen Netzwerk Facebook, zum Internet-Telefonie-Anbieter Skype sowie zu Kreditkartenkonten, E-Mail-Postfächern und DHL-Packstationen. Diese Identitäten setzten sie für kriminelle Zwecke ein.
„Wenn man die persönlichen Daten anderer für seine eigenen finanziellen Interessen missbraucht und massiv in ihre Persönlichkeitsrechte eingreift, dann muss dies unter Strafe stehen“, sagte der hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) dem Magazin. Wenn der Verkauf einer geklauten Taschenuhr strafbar sei, müsse dies auch für zehntausende Datensätze gelten.