In Abofalle getappt: Vertrag schriftlich widerrufen
Leipzig (dpa/tmn) - Immer wieder kursieren im Internet Abofallen. Mit der Registrierung auf einer Website schließen Nutzer unwissentlich einen kostenpflichtigen Vertrag. Wer in diese Falle tappt, sollte die Nachrichten der Abzocker nicht ignorieren.
Das rät die Verbraucherzentrale Sachsen (VZS).
Nutzer widersprechen der Zahlung und widerrufen den Vertrag am besten per E-Mail, empfiehlt Katja Henschler von der VZS. Aktuell lockt etwa ein Anbieter mit einer Malediven-Reise als Preis eines kostenlosen Gewinnspiels. Nachdem der Nutzer sich registriert hat, verschickt das Portal eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 576 Euro für eine vorgebliche Zwei-Jahres-Mitgliedschaft. Nutzer sollten das Geld nicht zahlen, raten die Verbraucherschützer.
Auf der Website der Abzocker fehlt in diesem konkreten Fall der gesetzlich vorgeschriebene Button „zahlungspflichtig bestellen“. Es komme deshalb kein Vertrag zustande, sagt Henschler. Dennoch sollten Nutzer schriftlich widerrufen und dabei explizit auf den fehlenden Zahlungsbutton verweisen. Buttons mit dem Inhalt „Anmelden“ seien ebenfalls nicht gesetzeskonform, erläutert Henschler.
In der Regel haben Abzocker korrekte Zahlungsbuttons integriert, verstecken das Abo aber nach Beobachtung der Verbraucherschützer im Kleingedruckten. Auch in dem Fall sollten Betroffene schriftlich widerrufen und den Vertrag wegen Täuschung anfechten. „Sich wehren hilft oft schon“, betont Henschler. „Die Betrüger setzen genau auf die Menschen, die nicht den Nerv dafür haben und sich einschüchtern lassen.“
Um grundsätzlich Ärger mit solchen Betrugsmaschen zu vermeiden, sollten Internetnutzer Webseiten besser ganz genau prüfen, bevor sie sich mit persönlichen Daten anmelden. Henschler: „Besonders dann, wenn eine Leistung als kostenlos beworben wird.“