Internet-Sperren: Verfassungsbeschwerde gescheitert

Karlsruhe (dpa) - Eine Verfassungsbeschwerde gegen das umstrittene Gesetz zu Internet-Sperren gegen Kinderpornografie ist gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte am Donnerstag einen Bericht des Blogs „Netzpolitik.org“ vom Vortag.

Das Gericht erklärte die Beschwerde mehrerer Internet-Aktivisten des „Arbeitskreis Zensur“ für unzulässig. Sie genüge nicht den Mindestanforderungen für die Begründung einer Verfassungsbeschwerde. Außerdem hätten die Netzaktivisten zunächst vor einfachen Gerichten klagen müssen (Az. 1 BvR 508/11). Vergangene Woche hatte sich das Bundeskabinett darauf geeinigt, dass Kinderporno-Seiten im Internet künftig gelöscht und nicht gesperrt werden sollen.