Kartellamt prüft Pläne der Telekom zur Datendrosselung
Frankfurt (dpa) - Die Deutsche Telekom steht wegen der geplanten Internet-DSL-Tarife mit Datendrosselung weiter im Visier des Bundeskartellamts.
„Wenn die Telekom Inhalteanbietern erlauben will, sich von einer Datendrosselung freizukaufen, hat dies möglicherweise Folgen für den Wettbewerb“, sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Freitagausgabe).
Die Telekom verfüge auf dem Breitbandmarkt über eine starke Marktposition. „So könnten erhebliche Marktzutrittsschranken entstehen, wenn kleine Anbieter nicht in der Lage sein sollten, sich eine prioritäre Behandlung zu erkaufen.“
Das Kartellamt hatte im Mai bei der Telekom schriftlich wegen der Plänen angefragt. Dabei geht es auch darum, ob die Telekom konzerneigene Angebote wie Entertain gegenüber Angeboten anderer Anbietern bevorzugt. Die Antworten würden nun ausgewertet, sagte Mundt.
Es gebe weder Ermittlungen noch ein Verfahren. Nach Angaben der Bundesnetzagentur deckt die Telekom mit rund 12,4 Millionen DSL-Anschlüssen etwa 45 Prozent des Breitbandmarktes ab; damit wird sie als „marktmächtig“ betrachtet.
Die Deutsche Telekom hatte Anfang Mai eine Tempo-Bremse für Internet-Vielnutzer angekündigt. „Bisher zahlen die Intensivnutzer genauso viel wie die Wenignutzer“, begründete Konzernchef René Obermann den Schritt.
Der deutsche Telekommunikationsmarkt habe in den vergangenen sieben Jahren einen Umsatzrückgang von neun Milliarden Euro verkraften müssen. Gleichzeitig wolle die Telekom in den nächsten Jahren rund sechs Milliarden Euro in den Festnetzausbau investieren.
Die Begründung des Konzerns für die stärkere Spreizung der Tarife je nach Datenverbrauch findet Mundt verständlich: „Ein Grundrecht auf Flatrates für schnelles Internet vermag ich nicht zu erkennen.“
Es sei nicht einzusehen, dass Normalnutzer genauso viel zahlen müssten wie Intensivnutzer. Problematisch werde es erst dann, wenn die Netzneutralität berührt werde. Da gebe es „neben einer politischen eine wettbewerbsrechtliche Dimension“.