Knipse und teile: Fotodienste fürs Smartphone

Hamburg/Berlin (dpa/tmn) - Foto-Dienste oder -Communitys kann man nicht nur daheim am Rechner nutzen. Mit dem Smartphone aufgenommene Bilder lassen sich per App komfortabel teilen oder in der Cloud speichern.

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Das Smartphone ersetzt mehr und mehr die Kompaktkamera. Fürs Bearbeiten und Verwalten mobiler Schnappschüsse bieten sich Apps der Fotodienste an. Über einige von ihnen kann man Bilder sogar verkaufen. Doch es gibt rechtliche Grenzen.

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Eine der ältesten und etabliertesten Foto-Communitys ist Flickr, sagt Florian Blaschke vom Internetmagazin „T3N“. Größtes Plus sei die gut gelöste Organisation der Bildrechte: „Bei jedem Foto, das ich hochlade, kann ich wählen, ob es unter Copyright, einer der vielen CC-Lizenzen oder ohne Beschränkung zur Verfügung stehen soll.“ Zudem kann man gezielt einzelne Bilder oder ganze Alben freigeben.

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Mit einem Terabyte kostenlosem Speicherplatz eigne sich Flickr auch als Foto-Cloudspeicher, sagt Arne Arnold von der „PC-Welt“. Der Nutzer könne zudem das automatische Hochladen seiner Bilder einstellen. Dieses Feature bieten viele andere Dienste aber auch.

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Während sich bei Flickr eine bunt gemischte Nutzerschar tummelt, richte sich die Fotocommunity eher an ambitioniertere Fotografen, sagt Blaschke. „Alle Fotos bleiben hier Eigentum des Fotografen - die Nutzung außerhalb der Plattform ohne Genehmigung ist nicht erlaubt.“ Gleiches gelte für den Google-Bilderdienst Picasa. Auch hier gebe es die Möglichkeit, verschiedene Lizenzen zu nutzen.

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Äußerst populär ist nach wie vor das vergleichsweise junge Instagram, das durch seine Filter bekannt geworden ist, die sich über die Fotos legen lassen. „Sie ist vor allem aufgrund der entsprechenden Apps unglaublich beliebt“, sagt Blaschke über die Community mit 150 Millionen Nutzern. „Dazu bietet die Facebook-Tochter die Möglichkeit, Fotos schnell und unkompliziert auch auf anderen Netzwerken wie Facebook, Twitter oder Tumblr zu teilen.“

Hier werde es allerdings heikel, was die Bildrechte angeht. „Sowohl Instagram als auch Facebook räumen sich selbst weitere Nutzungsrechte ein, wenn auch nach eigenen Aussagen nur, damit die Inhalte auf Facebook auch angezeigt werden dürfen“, sagt Blaschke. Wer Instagram nutzt, sollte sich bewusst sein, dass Facebook die Bilder auch außerhalb des Netzwerkes etwa kommerziell einsetzen könnte.

Instagram-Alternativen, bei denen die Bildrechte beim Fotografen verbleiben, sind etwa Tadaa oder Eyeem. Allerdings seien die Nutzerzahlen noch nicht annähernd vergleichbar mit Instagram, sagt Blaschke. Ziel der Eyeem-Betreiber sei es, Nutzern bald auch den Verkauf ihrer Bilder zu ermöglichen.

Diesen sogenannten Microstock-Ansatz verfolgt auch die Bildagentur Fotolia. „Die Bilder bei Fotolia sind wie bei anderen Microstock-Diensten auf jeden Fall im Internet ohne Anmeldung frei einsehbar“, merkt Arne Arnold an. Viele andere Dienste böten aber die Möglichkeit, den Betrachterkreis einzuschränken.

Eine Community mit Fokus auf den Spaßfaktor ist dagegen Molo.me. Die App mit vielen Filtermöglichkeiten gebe es neben iOS und Android auch für Nokia und Blackberry, sagt Blaschke. „Bei Molo.me ist klar in den AGB geregelt, dass der Nutzer dem Plattformbetreiber umfassende Rechte an den eigenen Bildern einräumt - auf oder in Verbindung mit der Molo.me-Webseite.“

Pixlr-o-matic, Streamzoo oder Hipstamatic heißen bekannte Apps, mit denen man teils Fotos schießen und teils mit Effekten versehen kann - alles auf dem Handy, es sei denn der Nutzer teilt die Bilder auf angebundenen Diensten wie Facebook, Twitter, Tumblr, Flickr und Co.

Wer sich nicht sicher ist, ob und wie ein Dienst Bilder für Werbezwecke oder anderweitig nutzen könnte, sollte nachlesen, rät Christian Schlüter von der Stiftung Warentest. „Es lohnt ein Blick ins Kleingedruckte.“ Bei privaten Fotos müsse der Nutzer immer überlegen, ob er damit leben kann, dass Dritte die Bilder sehen können, sagt Schlüter. „Das sind nicht nur andere Nutzer, was ja bei Foto-Communities in der Regel erwünscht ist, sondern auch der Anbieter oder aber Ermittlungsbehörden.“ Viele der Dienste stammen aus den USA, wo ein geringeres Datenschutzniveau als in Europa herrsche.

Wichtig sind zudem das Urheber- und Persönlichkeitsrecht. „Nutzer sollten nur Bilder hochladen, die sie auch selbst geschossen haben“, sagt Schlüter. „Hat jemand Fotos von Menschen gemacht, darf er diese Fotos meiner Meinung nach nicht ohne Einverständnis der betroffenen Personen hochladen.“ Und Florian Blaschke rät: „Meine Empfehlung für Nutzer, die nicht wollen, dass ihre Bilder die Runde machen, wäre, solche Apps und Plattformen nicht zu nutzen.“