Mehr Schutz gegen versteckte Kosten bei Online-Käufen
Berlin (dpa) - Beim Kauf im Internet und außerhalb von Ladenräumen sollen Verbraucher künftig besser vor versteckten Kosten geschützt sein. An diesem Freitag tritt in Deutschland ein Gesetzespaket in Kraft, das eine entsprechende EU-Richtlinie umsetzt.
Kostenpflichtige Zusatzleistungen im Internet dürfen demnach nicht schon mit Häkchen vorab ausgewählt sein. Kunden muss auch eine kostenlose Zahlungsweise angeboten werden. Rücksendekosten für Bestellungen per Internet oder Katalog tragen rechtlich gesehen künftig grundsätzlich die Kunden. Verankert wird das Recht, einen Vertrag 14 Tage lang zu widerrufen.
Bundesverbraucherminister Heiko Maas (SPD) sprach von ausgewogenen Regelungen. Kunden müssten vor einem Vertragsschluss besser informiert werden. Zudem würden bestimmte Tricks unterbunden, mit denen manche Anbieter bislang Geld machen konnten. „Es ist gut, dass überteuerte Service-Hotlines und voreingestellte, teure Zusatzleistungen in Zukunft unzulässig sind.“
Dies betrifft zum Beispiel Gepäckversicherungen bei Flugbuchungen. Für Hotlines zu abgeschlossenen Verträgen dürfen anrufende Kunden nur so viel zahlen müssen, wie die eigentliche Telefonverbindung kostet.
Dass Kunden bei Online-Käufen die Rücksendekosten tragen, war bisher nur bei einem Warenwert bis 40 Euro zulässig. Maas erwartet aber, dass viele Händler Portokosten weiterhin freiwillig übernehmen. Den Widerruf eines Kaufvertrags müssen Verbraucher künftig ausdrücklich erklären, das bloße Zurückschicken einer Ware reicht nicht. Die Regeln zu Informationspflichten und Widerruf greifen auch bei Kaffeefahrten oder Werbeaktionen in der Fußgängerzone.