Unerwünschte Kosten Missbrauch beim WAP-Billing: So schützt man sich vor Abzocke
Göttingen/Düsseldorf (dpa/tmn) - Die Mobilfunkrechnung kommt wie jeden Monat. Aber wo kommen auf einmal diese 25 Euro auf der Rechnung her? Für ein Klingelton-Abo? So etwas hat man nie abgeschlossen!
Göttingen/Düsseldorf (dpa/tmn) - Die Mobilfunkrechnung kommt wie jeden Monat. Aber wo kommen auf einmal diese 25 Euro auf der Rechnung her? Für ein Klingelton-Abo? So etwas hat man nie abgeschlossen!
Viele Verbraucher haben so etwas in der Art schonmal erlebt. Laut einer Yougov-Studie im Auftrag des Bundesjustizministeriums hat demnach jeder achte Mobilfunknutzer ungewollt Dienstleistungen mit seinem Smartphone gekauft. Am häufigsten waren das Klingeltöne, Spiele, Service-Apps und Erotikinhalte. Dahinter stecken dubiose Dienstanbieter, die die Technik des WAP-Billing missbrauchen.
„Leute, die versuchen, Abos unterzuschieben, haben damit sehr einfache Möglichkeiten“, sagt Ralf Trautmann vom Telekommunikationsportal „Teltarif.de“. Oft sind die Angebote verschleiert. Manchmal werden die Kaufbuttons von einem anderen Bildschirmfenster verdeckt. Auch der Besuch einer Website kann in Extremfällen schon eine Abrechnung nach sich ziehen. Das Problem all dieser perfiden Vorgehensweisen: „Sie sind nicht immer zu erkennen“, sagt Christine Steffen von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
WAP-Billing wurde eigentlich entwickelt, um leichter Leistungen per Mobiltelefon bezahlen zu können, zum Beispiel städtische Parktickets. Der Dienstleister bekommt beim Kauf eine eindeutige SIM-Kartennummer übermittelt. „Der Anbieter schaut, welchem Mobilfunkprovider die Nummer zugeordnet ist. Und stellt seine Leistung dann in Rechnung“, erklärt Trautmann.
Geld-Forderungen, die man für falsch hält, sollten Verbraucher beanstanden, empfiehlt Steffen. „Dem Mobilfunkprovider erklärt man schriftlich, dass man den Vertrag mit dem Drittanbieter für unwirksam hält.“ Die Frist dafür beträgt acht Wochen nach Rechnungszustellung. So umgehe man das Risiko, dass der Provider bei Nicht-Zahlung der strittigen Beiträge den Netzzugang sperrt.
Abwimmeln und auf den Drittanbieter verweisen: Das dürfen Mobilfunkunternehmen einem Urteil des Landgerichts Potsdam zufolge (Az.: 2 O 340/14) nicht, solange sie über die Mobilfunkrechnung Geld für die Leistungen fordern.
Vor allem Abos fallen laut der Yougov-Umfrage unter ungewollte WAP-Billing-Käufe. Das setzt betroffene Verbraucher unter Handlungsdruck. Abos müssen sie umgehend stoppen, um nicht weiter dafür zu zahlen - und zwar beim Drittanbieter. Dort sollten sie dem Vertrag widersprechen und erklären, dass sie ihn nicht abschließen wollen, sagt Steffen.
Besonders oft lauern WAP-Billing-Fallen in werbefinanzierten Apps. „Dort sollte man generell nicht auf Banner klicken“, rät Trautmann. Aber auch im Browser können Nutzer mit unbedachten Klicks unbemerkt kostenpflichtige Verträge abschließen.
Generell klappt WAP-Billing nur, wenn das Smartphone per Mobilfunk mit dem Internet verbunden ist. Im WLAN funktioniert es nicht, weil Drittanbietern dort die SIM-Kartennummer nicht übermittelt wird.
Surfen im WLAN ist aber nicht die einzige Schutzmöglichkeit. Einzelne Mobilfunkanbieter nutzen ein „Handshake“-Verfahren. „Ehe sie etwas in Rechnung stellen, schicken sie dem Nutzer eine SMS mit der Bitte um Bestätigung“, erklärt Trautmann. Die Regel ist dieses Verfahren aber nicht.
Eine weitere Möglichkeit ist eine Drittanbietersperre. Dann können Dritte nichts mehr über die Mobilfunkrechnung einfordern. Die Sperre lässt sich bei allen großen Providern einrichten, sagt Trautmann.