Mondpreise für Rufnummernmitnahme sind nicht rechtens
Köln (dpa/tmn) - Wenn Kunden beim Wechsel ihres Festnetz- oder Mobilfunkanbieter ihre Telefonnummern mitnehmen, werden meist Gebühren verlangt. Doch diese dürfen die tatsächlich anfallenden Kosten nicht übersteigen.
Egal ob eine Nummer oder zehn: Wer den Festnetzanbieter wechselt, muss nur einmal zahlen - auch wenn er mehrere Rufnummern zum neuen Anbieter mitnehmen will. Das hat das Landgericht Köln entschieden (Az.: 31 O 193/13). In dem Fall hatte der alte Anbieter einem wechselnden Kunden zehnmal 29,99 Euro für zehn mitzunehmende Rufnummern berechnet, also insgesamt knapp 300 Euro. Zu Unrecht, entschied die Kammer: Die Gebühr dürfe nur einmal pro Portierungsvorgang und nicht für jede einzelne zu portierende Rufnummer erhoben werden, zumal in der Preisliste das Entgelt von 29,99 Euro auch „pro Vorgang“ ausgewiesen worden war.
Bei der Entscheidung handelt es sich um ein Anerkenntnisurteil nach einer Klage wegen Wettbewerbsbehinderung. Klägerin war der neue Anbieter des wechselnden Kunden. Anders als beim Mobilfunk, wo eine Gebührenobergrenze von 30,72 Euro für die Mitnahme der Handynummer gilt, gibt es im Festnetzbereich keine entsprechende Regelung. Grundsätzlich darf ein Portierungsentgelt aber nur die tatsächlich entstehenden Kosten abdecken.