Online-Check: Händler setzen Verbraucherrechte nur unzureichend um
Köln (dpa) - Viele Online-Händler haben die seit dem 13. Juni geltenden neuen Verbraucherrechte einer Untersuchung zufolge noch nicht ausreichend umgesetzt.
29 Prozent der untersuchten Shops hätten kaum bis gar nicht auf die veränderte Rechtslage reagiert, teilte die Zertifizierungsstelle Trusted Shops mit.
Nur die „größtenteils notwendigen“ Änderungen setzten demnach 34 Prozent der Shops um. Die Händler setzten sich damit einem hohen Abmahnrisiko aus, hieß es.
Die größten Mängel sieht das Unternehmen aus Köln im neuen Widerrufsrecht. „Die Shopbetreiber greifen nach wie vor auf veraltete Belehrungen zurück, und auch das vorgeschriebene Muster-Widerrufsformular ist oft nicht verfügbar“, sagte Carsten Föhlisch von Trusted Shops.
Das Unternehmen vergibt nach einer Untersuchung Gütesiegel an seine Kunden, zu denen unter anderem die Commerzbank, Zalando und Bon Prix gehören. Für die aktuellen Ergebnisse untersuchte Trusted Shop 100 Online-Händler.
Nach der neuen EU-Verbraucherrichtlinie dürfen Online-Händler zum Beispiel ihren Kunden bei Umtausch die Rücksendekosten in Rechnung stellen. Der Widerruf eines Kaufs muss durch den Kunden formal und schriftlich erfolgen. Die Richtlinie regelt auch, wie deutlich und klar die Kunden die nötigen Informationen zu einem Bestellvorgang bekommen.