„Refurbished“ Online gekaufte Gebrauchtgeräte sofort testen

München (dpa/tmn) - Viele Onlinehändler verkaufen zurückgegebene Elektronik zu günstigeren Preisen. Teilweise wieder aufgearbeitet („refurbished“) sollen sie so gut wie Neuware sein. Doch es lauern auch Gefahren.

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Manchmal haben wiederaufbereitete Geräte Tücken, etwa eine viel kürzere Akkulaufzeit als vom Hersteller angegeben, berichtet die Zeitschrift „PC Go“ (Ausgabe 2/17). Wer ein aufbereitetes Gerät im Internet gekauft hat, sollte es nach der Lieferung gleich ausgiebig testen. Treten dann Probleme auf, kann man die online gekaufte Ware binnen zwei Wochen zurückgeben.

Manchmal gibt es für die aufbereiteten Geräte eine Garantie. Die Regel ist das aber nicht, heißt es in dem Bericht. Oft wird nur die gesetzliche Gewährleistung eingeräumt - die ist aber nur die ersten sechs Monate für den Verbraucher sinnvoll. So lange muss der Händler beweisen, dass ein Defekt am Produkt schon beim Verkauf vorlag. Nach der Frist wechselt die Beweispflicht zum Käufer - dann nachzuweisen, dass der Defekt schon vor dem Kauf bestand, ist fast unmöglich.