Rabatte und Schnäppchenwut: „Deals“ nicht blind vertrauen
Berlin (dpa/tmn) - Rabatte und Angebote im Internet klingen oft besser, als sie tatsächlich sind. Verbraucher sollten deshalb nie auf einen Preis- und Produktvergleich verzichten und unbedingt ins Kleingedruckte schauen, bevor sie Gutscheine oder Coupons erstehen.
Ein 186-teiliger Werkzeugkoffer für 99 statt 249 Euro oder die dreimonatige Mitgliedschaft im Fitnessclub für weniger als ein Drittel des regulären Preises. Solche Angebote auf Rabatt-Webseiten sind verlockend. Doch Verbraucherschützer warnen vor „Deals“, die keine sind. Sparen lässt sich auch auf anderen Wegen.
Das Prinzip bei Groupon, DailyDeal, DealTicket, Coupies und Co. ist einfach. Produkte oder Dienstleistungen werden zu einem günstigen Preis angeboten. Denn nur wenn genug Interessenten den „Kaufen“-Button klicken, kommt der „Deal“ zustande: Beim Kunden wird das Geld eingezogen, er erhält per E-Mail einen Gutschein, den er beim Anbieter einlösen kann. Finden sich nicht genug Interessenten, verfällt das Angebot.
Doch Verbraucher sollten bei Rabatt-Diensten vorsichtig sein, warnt Georg Tryba von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Denn sie kaufen einen Gutschein für ein verbilligtes Produkt. Im Gegensatz zu Geschenkgutscheinen von Online-Shops oder Einkaufsketten verfallen Rabatt-Gutscheine nicht erst nach ein bis drei Jahren, sondern oft schon nach wenigen Wochen oder gar Tagen. Ob das zulässig ist, dazu gebe es noch keine höchstrichterliche Entscheidung, sagt Karsten Bartels, Anwalt für Internet- und Datenschutzrecht.
Im Grunde hat man als Kunde von Rabatt-Dienstleistern die gleichen Rechte wie in jedem Online-Shop, betont Bartels. Auch dort gilt beispielsweise das 14-tägige Widerrufsrecht. AGB-Klauseln, die gegen Verbraucherschutzrecht verstoßen, seien generell unwirksam.
Manche Angebote hätten Fußangeln, die die Einlösung des Gutscheins erschweren, aber trotzdem legal sind, sagt Tryba. Dann kann der Gutschein für einen Sonntagsbrunch zum halben Preis zum Beispiel nur vor 10.00 Uhr eingelöst werden. Oder ein Fotoshooting wird zwar günstiger als gewöhnlich angeboten, ist aber auch schneller wieder vorbei. Bei Unklarheiten ist vor dem Kauf der direkte Kontakt zum Anbieter ratsam. Dessen Kontaktdaten und ein Ansprechpartner sollten bei jedem Angebot angegeben sein.
Tryba rät deswegen, vor dem Kauf das Angebot und die Konditionen genau durchzulesen statt blind zuzuschlagen, wenn mit 80 Prozent Rabatt gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) geworben wird. Die UVP ist ohnehin so eine Sache. „Wenn mit einer Ersparnis gegenüber der UVP geworben wird, sollten alle Alarmglocken losgehen“, mahnt Tryba. An die hält sich sowieso kaum ein Händler. Sie wird aber gerne genutzt, um Schnäppchen zu bewerben, die keine sind.
Neben Rabatt-Webseiten gibt es im Internet viele andere Möglichkeiten, Angebote zu finden. Daniel Engelbarts, Geschäftsführer von Sparwelt.de, empfiehlt die Strategie, nach der auch die Mitarbeiter seines Schnäppchenportals Interessantes finden: Das gewünschte Produkt in eine - oder besser mehrere - Preissuchmaschinen eingeben, Versandkosten für das Produkt einrechnen oder auch nach frei verfügbaren Gutschein- und Rabattcodes im Internet suchen, mit denen sich Geld und Versandkosten sparen lassen.
Kostenlose Gutschein- oder Rabattcodes finden sich auch auf Seiten wie Gutscheinsammler.de, Gutschein-Arena.de oder Couponmonkey.de. Neben Suchmaschinen wie Guenstiger.de, Evendi.de, Idealo.de, Google Shopping, Geizhals.at, Preissuchmaschine.de oder Billiger.de lassen sich auch die Marktplätze von eBay oder Amazon durchsuchen.
Bevor man zuschlägt, sollte man den Internetkauf aber noch einmal überdenken. „Für die Waschmaschine beim Händler um die Ecke kann man auch mal 50 Euro mehr zahlen und dafür den Service nutzen“, nennt Tryba ein Beispiel. Und: Wer den günstigsten Preis kennt, kann im Laden handeln. Auch Portale wie Marktjagd.de, MeinProspekt.de, kaufDA.de oder Einkaufaktuell.de mit lokalen Angeboten und Prospekten können einen Blick wert sein.
Vorsicht ist bei Apps der Rabatt- und Angebotsdienstleister geboten. Damit bekommt man neue „Deals“ aufs Handy geschickt, teils sogar von Geschäften, in deren Nähe man sich gerade befindet. Da ist die Grenze zwischen gewollter und vielleicht ungewollter personalisierter Werbung mit Standortbestimmung fließend. „Manche dieser Apps nehmen sich Rechte heraus, die absurd sind“, sagt Tryba. Unter Umständen greifen sie auf Kontakte und andere sensible Daten zu. Wie immer bei Apps gilt: Man sollte wissen, worauf man sich einlässt und welche Rechte eine App hat, bevor man sie installiert.
Natürlich ist nicht jedes Rabatt-Angebot unseriös - auch wenn „Deals“ wie Doktortitel oder Brustvergrößerungen zum halben Preis diesen Eindruck untermauern mögen. So hat die besagte vergünstigte Fitnessclub-Mitgliedschaft tatsächlich keinen Haken. Und auch den ganzen Werkzeugkoffer erhält man mit dem versprochenen Gruppenrabatt für 99 Euro. Doch in vergleichbarer Ausführung ist der wiederum anderswo im Netz für knapp 70 Euro zu finden.