Rassistische Hetze im Netz: Geld- und Freiheitsstrafe drohen

Berlin (dpa/tmn) - Rassistische Kommentare im Internet können juristische Folgen haben. „Wenn die Inhalte volksverhetzend oder Aufrufe zur Gewalt sind, drohen Geld- oder Freiheitsstrafen“, sagt der Berliner Medienanwalt Ansgar Koreng.

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Bei Aufrufen zur Gewalt können auf den Verfasser weitere Probleme zukommen. Setzt jemand die Tat um, kann man wie ein Anstifter bestraft werden. Wird man Opfer oder Zeuge von rassistischer Hetze im Netz, rät Koreng zur Anzeige bei der Polizei. Das kann auf jeder Dienststelle oder über die Onlinewachen erledigt werden. Mit Beweismitteln wie Bildschirmfotos haben Anzeigen eine größere Chance auf Erfolg.

Es kann ratsam sein, Seitenbetreiber wie Facebook nicht sofort zum Löschen solcher Beiträge aufzufordern. Sonst könnten Beweise schlimmstenfalls vor Ermittlungen der Polizei gelöscht werden. Netzkommentare können außerdem nicht nur ihren Verfassern Ärger einbringen. Auch wer rechtsverletzende Kommentare auf seiner Webseite trotz Beschwerden stehenlässt, muss mit Schwierigkeiten rechnen. Das kann etwa der Fall sein, wenn ein Beitrag beleidigend ist oder unwahre Tatsachenbehauptungen enthält.

Wird ein Webseitenbetreiber auf solche Inhalte hingewiesen - ob nun per Kontaktformular, Meldefunktion, Mail oder über sonstige Kanäle, muss er reagieren und beanstandete Beiträge gegebenenfalls löschen.