Säumige Handykunden - Anbieter kann Schadenersatz verlangen
Berlin (dpa/tmn) - Zahlen Kunden die Gebühren für ihren Handyvertrag nicht, droht ihnen nicht nur eine vorzeitige Kündigung. Die Mobilfunkfirmen dürfen außerdem Schadenersatz für entgangene Einnahmen verlangen.
Verlangen Mobilfunkunternehmen Schadenersatz aufgrund nicht gezahlter Rechnungen, müssen sie sich dabei an gewisse Regeln halten. Das hat das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg in Berlin entschieden (Az.: 24 C 107/12). Geklagt hatte eine Mobilfunkfirma, die einer Kundin wegen nicht gezahlter Rechnungen vorzeitig den Vertrag gekündigt hatte. Die Gebühren, die bis Ende der Laufzeit für die Telefonflatrate angefallen wären, sollte die Beklagte aber trotzdem zahlen - insgesamt etwa 550 Euro.
Diese Forderung sei grundsätzlich berechtigt, entschied das Gericht. Weil die Kundin seit der Kündigung aber nicht mehr telefonieren kann, spare der Provider eventuell anfallende Betriebskosten und dürfe deshalb nur die Hälfte der Flatrategebühren als Schadenersatz einfordern.