Selbstgemachtes im Netz: So funktioniert der eigene Onlineshop
Köln (dpa/tmn) — Wer etwas im Netz verkaufen möchte, kann das bequem und schnell auf verschiedenen Marktplätzen tun. Einen höheren Profit verspricht der eigene Onlineshop — doch beim Aufbau und Betrieb des digitalen Geschäfts lauern jede Menge Fallstricke.
Egal ob Sofa, Schuhe, Brillengestell oder Brieftasche: Selbstgemachtes ist wieder in, die Nachfrage entsprechend groß. Für den Trend haben vor allem Internetportale gesorgt, auf denen jeder Nutzer Waren aller Art anbieten kann. Oft lässt sich damit sogar Geld verdienen. Denn wer im Internet nur das verkauft, was es auch anderswo gibt, muss sich dem Preisvergleich mit Platzhirschen wie Amazon stellen. „Das macht den Einstieg in zahlreiche Bereiche des Online-Handels fast unmöglich“, sagt Prof. Georg Hofmann vom Verband der deutschen Internetwirtschaft eco.
Einzigartige Ware muss die Konkurrenz der Handelsriesen aber nicht fürchten. Ganz klassisch lassen sich selbstgebastelte Produkte über Auktionsplattformen wie eBay vertreiben. Ebenso leicht geht es über Marktplätze wie Etsy oder Dawanda: Dort können Nutzer ohne technische Vorkenntnisse schnell ihren eigenen Onlineshop einrichten. Die Abwicklung von Verkäufen inklusive Zahlung läuft über die Plattform, nur den Versand müssen Verkäufer noch selbst organisieren. Außerdem profitieren sie davon, dass die Suchfunktion der Plattform alle dazugehörigen Shops abdeckt - aufwendige Werbung für das eigene Geschäft ist also überflüssig.
Der Komfort hat aber seinen Preis: Bei allen Betreibern ist eine Provision abzuführen, die sich über den erzielten Verkaufspreis errechnet. „Je nach Anbieter und Artikelgattung kann die Gebühr bis zu 15 Prozent betragen“, sagt Georg Schnurer, Chefredakteur beim Fachmagazin „Heise Resale“. Hinzu kommen Gebühren für das Einstellen eines Artikels und gegebenenfalls Kosten für werbewirksame Zusatzoptionen wie großformatige Bilder.
Eine Alternative sind Mietshops, die von zahlreichen Internet-Dienstleistern angeboten werden, darunter vor allem Webhoster. Abhängig von der Anzahl angebotener und verkaufter Waren sowie Zusatzoptionen wie Werbemaßnahmen fallen allerdings schnell monatliche Gebühren von mehr als 70 Euro an. Technische Vorkenntnisse braucht es auch hier nicht: Mit Hilfe eines Assistenten können Mietshop-Betreiber ihre Onlineshops individuell gestalten. Das Baukastenprinzip hat aber seine Grenzen.
Mietshop und Online-Marktplätze sind deshalb vor allem für Einsteiger nützlich: Die Shops sind schnell eröffnet und im Zweifelsfall auch ebenso schnell wieder geschlossen. Wer allerdings große Stückzahlen verkaufen möchte, kommt langfristig nicht um eine teurere Profilösung herum.
„Vor dem Aufbau eines Webshops sollte man sich intensiv Gedanken darüber machen, welche Anforderungen aktuell und künftig an das System gestellt werden“, rät Schnurer. Sind Funktionen wie eine Artikelsuche, eine Verfügbarkeitsanzeige oder eine Anbindung an soziale Netzwerke gewünscht? Soll das Angebot auch auf mobilen Geräten wie Smartphone oder Tablet abrufbar sein? Für den Verkauf in andere Länder muss das System außerdem mit verschiedenen Währungen und rechtlichen Rahmenbedingungen umgehen können.
Ist bereits eine Internetseite vorhanden, lässt sich ein Shop möglicherweise in das bestehende Angebot integrieren. Für viele Verwaltungssysteme von Onlineseiten (CMS) gibt es entsprechende Module. Allerdings ist der Ausbau nur in Einzelfällen sinnvoll, warnt Schnurer: „Das CMS sowie das bestehende Seitenlayout engen den Shop-Zusatz oft stark ein.“
In der Regel müssen anspruchsvolle Verkäufer ihren Onlineshop also von Grund auf neu entwickeln. Auf dem Markt gibt es dafür zahlreiche kostenpflichtige Programme sowie frei verfügbare Open-Source-Lösungen. Profis können ihr digitales Geschäft damit genau an die eigenen Bedürfnisse anpassen. Unabhängig von der Software ist der Aufbau eines Shops aber meistens so aufwendig, dass es ohne teuren Dienstleister nicht geht. „Ein Shop, der minimale Anforderungen erfüllt, kostet mitunter bereits 5000 Euro“, so Schnurer.
Zu den technischen und finanziellen Hürden kommen rechtliche Fallstricke: „Das Online-Geschäft ist hart umkämpft, es wird mit allen Mitteln gearbeitet“, sagt Schnurer. „Abmahnungen sind eher die Regel als eine Ausnahme.“ Die teure Post vom Anwalt flattert zum Beispiel ins Haus, wenn auf der Webseite Informationen fehlen.
„Es gibt zahlreiche Pflichtangaben für einen gewöhnlichen Webshop, die in einem Impressum aufzuführen sind“, erklärt der Frankfurter Rechtsanwalt Andreas Lober. „Das sind zum Beispiel Name, Anschrift sowie Kontaktangaben wie eine Telefonnummer oder eine E-Mail-Adresse. Bei Verbrauchergeschäften ist in der Regel auch der Abdruck einer Widerrufserklärung notwendig.“ Nutzer von Online-Marktplätzen haben es damit leichter: Zu rechtlichen Fragen gibt es dort oft umfangreiche Hilfsfunktionen und Textvorlagen.