Smartlaw: Rechtssichere Verträge aus dem Internet
Meerbusch (dpa-infocom) - Schnell und günstig: Verträge aus dem Internet findet man zuhauf. Allerdings sind diese nicht immer rechtssicher. Smartlaw dagegen bietet von Juristen geprüfte Verträge - individuell angepasst.
Verträge begleiten unser Leben. Ob beim Autokauf, der Vermietung einer Wohnung oder die Anstellung in einer Firma: Bei solchen und vielen anderen Gelegenheiten müssen Vereinbarungen schriftlich festgehalten werden.
Nun sind aber die wenigsten Menschen Juristen, und für jeden Vertrag gleich zum Anwalt zu gehen, kann teuer werden. Wer aber trotzdem einen rechtssicheren Vertrag benötigt, ohne dafür viel Geld ausgeben zu müssen, sollte einen Blick auf Smartlaw.de werfen. Auf der Internetseite stehen dem Besucher verschiedene Vereinbarungsarten zur Verfügung. Dazu zählen etwa Arbeits-, Autokauf- oder Wohnungsmietverträge.
Wer einen Vertrag zu diesen und weiteren Anlässen benötigt, füllt einen Fragebogen aus. Die einzelnen Fragen bauen dabei teilweise auf den zuvor gegebenen Antworten auf, so dass zum Beispiel Passagen, die ein gewerblicher Autohändler in einem Kaufvertrag aufführen muss, gar nicht erst auftauchen, wenn das Geschäft zwischen zwei Privatpersonen abgeschlossen wird.
Somit bietet Smartlaw einen Vorteil etwa gegenüber Musterverträgen, die es in Form von Lückentexten zuhauf im Internet gibt. Diese sind selten an die individuellen Bedürfnisse des Nutzers angepasst. Das sorgt meist für noch mehr Unsicherheit. Hinter smartlaw.de stehen Juristen, die sich auch um die Aktualität kümmern. So sollen Gesetzesänderungen kurzfristig in die Fragebögen einfließen, und auch bereits erstellte Verträge sollen sich ändern lassen.
Die Preise für einen Vertrag bewegen sich zwischen 19 Euro (etwa für einen Stellplatzmietvertrag) und 69 Euro (etwa für einen Arbeitsvertrag Geschäftsführer). Den Autokaufvertrag, den sowohl private wie auch gewerbliche Verkäufer nutzen können, gibt es hingegen kostenlos. Weitere Vertragsformen — zum Beispiel für Gewerbevermietungen oder Arbeitsstellen mit Dienstwagenregelung — sollen folgen.