Twitter erhält Patent auf Kurzmitteilungs-Dienst
San Francisco/Berlin (dpa) - Die Gründer von Twitter haben ein Patent für die Grundfunktion ihres eigenen Kurznachrichten-Dienstes erhalten.
Das Patent für die geräteunabhängige Kommunikation des Dienstes wurde vom US-Patentamt an Jack Dorsey und Christopher Isaac („Biz“) Stone erteilt.
Darunter fällt zum Beispiel das Senden von Nachrichten an Follower statt an bestimmte Empfänger, wie es bei Twitter üblich ist. Dort folgen Nutzer anderen selbst ausgewählten Nutzern und erhalten dann deren Tweets.
Die Beschreibung des Patents umfasst darüber hinaus auch die gleichzeitige Verbreitung und den Empfang von Nachrichten über Internet-Links, E-Mail, SMS oder Instant Messaging sowie über eine Programmschnittstelle (API).
Eine dem Patentantrag angehängte Skizze zeigt schematisch die Wege, über die die Nachrichten transportiert werden. Den Antrag dafür hatten die beiden Gründer bereits 2007 eingereicht. Stone verbreitete seine Freude darüber am selben Tag in einem Tweet: „Schau, Mama, ich bin offiziell ein Erfinder (mein Traum als Kind)!“.
Twitter wird dieses Patent vermutlich nicht aktiv im Wettbewerb mit anderen Sozialen Netzwerken einsetzen. „Wie viele Unternehmen beantragen wir Patente für etliche von unseren Erfindungen“, teilte das Unternehmen in San Francisco dem Portal „The Verge“ mit. „Wir denken auch viel darüber nach, wie diese Patente in Zukunft genutzt werden können.“ Deshalb wolle Twitter die Kontrolle darüber auch in den Händen der Entwickler und Ingenieure belassen.
Twitter verwies dabei auf die interne Patent-Vereinbarung („Innovator's Patent Agreement“). Danach sollen Patente dafür sorgen, dass die Kontrolle über die Erfindungen in den Händen der Ingenieure und Designer bleibt. Twitter werde diese Patente nur für „defensive Zwecke“ einsetzen.
Twitter setzt sich damit von anderen Silicon-Valley-Firmen wie Oracle ab. Der Datenbank-Hersteller hatte beispielsweise nach der Übernahme von Sun Microsystems Patente zur Java-Technologie von Sun gegen den ausgesprochenen Willen der Erfinder in einem Patent-Verfahren gegen Google verwendet.