Meinung Urteil über freies Wlan - ein Meilenstein für die Digitalisierung
Betreiber offener W-Lan-Netze sind nicht länger für Urheberrechtsverstöße verantwortlich, die ihre Nutzer begehen. Eine entsprechende Änderung des Telemediengesetzes von 2017 hat der Bundesgerichtshof nun erstmals angewandt — und damit die so genannte „Störerhaftung“ endgültig abgeschafft.
Das ist deshalb ein wichtiger Meilenstein für die Digitalisierung in Deutschland.
Die Störerhaftung war jahrelang Realität in Deutschland. Und sie war einer der Hauptgründe, warum wir im europäischen Vergleich beim frei zugänglichen Internet-Zugang so schlecht abschneiden. Die Zurückhaltung konnte den Betreibern freier Netze niemand verübeln. Wer will schon verantwortlich gemacht werden für potenzielle Missetaten einer großen Gruppe von Menschen, die er in der Regel nicht einmal kennt?
Der Richterspruch aus Karlsruhe räumt diesen dicken Stein auf dem Weg zur möglichst flächendeckenden Versorgung mit offenen W-Lan-Netzen aus dem Weg. Nun ist es an den Anbietern, aus der neuen Freiheit auch etwas zu machen. Denn das fehlen Freier W-Lan-Zugänge ist nicht nur ein Ärgernis für Touristen, die aus ihren Heimatländern oft ganz anderes gewohnt sind und sich über die deutsche Mittelalterlichkeit in Sachen Netzabdeckung wahlweise aufregen oder amüsieren. Auf Einheimischen mit oft ebenso geringen wie teuer bezahlten Datenvolumina käme der Ausbau sicherlich entgegen.