Urteile: Prepaid-Guthaben darf nicht ins Minus rutschen
München/Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Rutscht ein Prepaid-Guthabenkonto ins Minus, müssen Kunden den Betrag nicht bezahlen. Das haben zwei Gerichte mit Urteilen klargestellt. Die Verbraucherzentrale NRW hatte gegen zwei Mobilfunkanbieter geklagt und Recht bekommen.
Das Guthabenkonto von Prepaid-Handykunden darf nicht in die roten Zahlen rutschen. Eine Klausel in Prepaid-Verträgen zweier Anbieter, die die Möglichkeit eines Negativsaldos vorsieht und einen unverzüglichen Ausgleich fordert, haben die Landgerichte München und Frankfurt am Main in jetzt veröffentlichten Urteilen (Az.: 12 O 16908/12 und 2-24 O 231/12) für unwirksam erklärt. Die Entscheidungen sind aber noch nicht rechtskräftig.
Die Klausel widerspreche „dem Zweck eines Prepaidvertrages, bei dessen Abschluss der Kunde davon ausgeht, dass ihm keine unvorhergesehenen Kosten entstehen“, hieß es in der Urteilsbegründung der Münchner Kammer. Auch die Frankfurter Kammer geht davon aus, „dass durch die Vorauszahlung ungenehmigte, unter Umständen hohe Telefonkosten ausgeschlossen sind“.
Geklagt hatte in beiden Fällen die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Die Klagen richteten sich gegen Firmen des Telekommunikationskonzerns Drillisch, die b2c.de GmbH (Discotel) sowie die SIMply Communication GmbH (Simplytel).