Verbraucherschützer sollen gegen Datenmissbrauch klagen dürfen

Berlin (dpa) - Internetfirmen, die Daten ihrer Kunden missbrauchen, sollen es künftig mit schlagkräftigeren Gegnern zu tun bekommen.

Verbraucherschutz-Organisationen bekommen laut einem Gesetzentwurf von Verbraucherschutzminister Heiko Maas (SPD) das Recht, gegen Datenschutzverstöße von Unternehmen zu klagen.

„Der Einzelne allein kann sich gegen große Internet-Firmen nur schwer wehren“, sagte Maas am Mittwoch in Berlin. Zunächst hatte „Spiegel Online“ über den Entwurf berichtet, der noch in der Ressortabstimmung steckt.

Verbraucherorganisationen können momentan nur eingeschränkt gegen Datenmissbrauch vorgehen. So können sie verhindern, dass Unternehmen unzulässige Verträge formulieren. Sammelt ein Internet-Unternehmen aber ohne Zustimmung oder aufgrund von unwirksamen Einwilligungen des Kunden Daten, haben sie bislang keine Handhabe.

Das soll sich nun ändern. „Wer die Privatsphäre seiner Kunden verletzt, kann nicht mehr hoffen, dass er ungeschoren davonkommt“, sagte Maas. Bislang scheuen viele Verbraucher die Kosten und Mühen, gegen Datenmissbrauch vorzugehen und gegebenenfalls Schadenersatz zu fordern.