Verkauf von Markenartikeln bei Ebay darf nicht verboten werden
Berlin (dpa) - Ein Hersteller von Schulranzen darf den Verkauf seiner Markenartikel über Internet-Plattformen wie Ebay nicht verbieten. Das entschied am Donnerstag das Berliner Kammergericht und folgte damit einer früheren Entscheidung des Landgerichts.
19.09.2013
, 16:18 Uhr
Geklagt hatte ein Schreibwarenhändler, der Schulrucksäcke sowohl in seinem Laden als auch im Internet verkauft. Letzteres hatte ihm der Hersteller der Scout-Schulranzen, die Firma Sternjakob aus Rheinland-Pfalz, untersagt. Bereits 2009 hatte das Landgericht den Ebay-Boykott als unrechtmäßige Wettbewerbseinschränkung verurteilt. Die Revision in dem Verfahren ist zugelassen.