Verlags-Inhalte: Google zeigt nur noch Überschriften an
Berlin (dpa) - Medienhäuser wie Axel Springer, Burda und Madsack streiten sich mit Google um die Bezahlung von Verlagsinhalten, die bei der Suchmaschine erscheinen. Um zumindest einen Teil der Inhalte weiter zeigen zu können, greift Google nun zur virtuellen Schere.
Im Streit um das Leistungsschutzrecht für Presseverlage in Deutschland wird Google bestimmte Medien-Inhalte künftig deutlich weniger umfangreich darstellen. Online-Artikel von Verlagen, die von der VG Media vertreten werden, werden vom 9. Oktober an auf Google News und bei der allgemeinen Google-Suche nur noch mit der Überschrift angezeigt und verlinkt. Das kündigte der Chef von Google Deutschland, Philipp Justus, am Mittwoch (1. Oktober) in einem Blogeintrag an.
„Die Webseiten werden von uns nicht aus dem Index genommen, sondern weiterhin bei Google auffindbar sein“, sagte Justus der Nachrichtenagentur dpa. „Es entfallen allerdings die Textanrisse sowie ein mögliches Vorschaubild.“
Betroffen sind 170 Verleger-Websites in Deutschland, darunter Angebote von Axel Springer, Burda, Funke, Madsack und M. DuMont Schauberg. Weiterhin stehen 20 Sites von TV-Sendern sowie 59 Angebote von Hörfunkstationen auf der Liste der Verwertungsgesellschaft VG Media, die ihre Rechte aus dem LSR-Gesetz übertragen haben und gegen Google vorgehen. Andere Verlagsportale wie spiegel.de, faz.net, sueddeutsche.de, handelsblatt.com und zeit.de, die nicht ihre Rechte aus dem LSR an die VG Media abgetreten haben, werden weiterhin wie gewohnt mit Textausrissen („Snippets“) und Vorschaubildern („Thumbnails“) auf den Google-Seiten angezeigt.
Mit der Änderung reagiere Google auf die Rechtsunsicherheit, die nach der Verabschiedung des LSR entstanden sei sowie auf die Klage der VG Media, erklärte Justus. „Wir sind der Meinung, dass unsere Angebote nicht gegen das LSR verstoßen, manche Verlage sehen das aber anders.“ Um juristische Risiken zu minimieren, verkürze Google nun die Inhalte auf die Überschrift und den Link zum Originalartikel.
Das LSR erlaubt Verlagen, von anderen Unternehmen eine Lizenzgebühr für die Verwendung ihrer Inhalte im Internet zu verlangen. Dabei geht es vor allem um Suchmaschinen und automatisierte Nachrichtensammlungen, die Verlagstexte verwenden. Allerdings können einzelne Wörter weiterhin lizenzfrei verwendet werden. Darunter fällt den Kommentaren zum LSR zufolge auch eine verlinkte Überschrift.
Justus betonte, Google habe sich gewünscht, den Internet-Nutzern und Zeitungslesern weiterhin auch Textanrisse und Vorschaubilder von allen Verlagen liefern zu können. Nach einer Klage der VG Media gegen Google gehe man davon aus, dass die „entgeltfreie Darstellung“ der Snippets nicht gewünscht sei. Auf der anderen Seite habe das Bundeskartellamt klar festgestellt, dass Google nicht verpflichtet werden könne, LSR-Inhalte einzukaufen.
Im Gegensatz zu kleineren Suchmaschinen habe Google sich aber bewusst dafür entschieden, die Inhalte der betroffenen Verlage nicht aus dem Index zu nehmen oder zu benachteiligen. „Wir werden nicht unseren Algorithmus ändern.“