Was das Verbot der Internet-Tempobremse der Telekom bedeutet
Die Telekom darf ihren Kunden mit Flatrate-Tarifen die Datenmengen künftig nicht drosseln.
Köln. Die Zeiten, in denen man gefühlt Stunden benötigte, um daheim Bilder, Musik oder Filme aus dem Internet herunterzuladen, sind Geschichte. Und das wird wohl nach dem Urteil des Kölner Landgerichts auch so bleiben. Zumindest bei bestimmten Festnetztarifen der Telekom, die nicht verändert werden dürfen.
Die Telekom hatte geplant, dass alle Neukunden einer Internet-Flatrate im Festnetz von einer Datendrosselung betroffen sind. Später stellte sich heraus, dass auch die Bestandskunden die Änderungen hätten hinnehmen müssen. So sollten alle Verträge bis 2018 umgestellt werden.
Die Tempobremse sollte aktiviert dann werden, sobald ein vom jeweiligen Tarif abhängiges Datenvolumen überschritten werde.
Wer sich beispielsweise für einen Vertrag mit einer Datenübertragungs-Geschwindigkeit von bis zu 16 Megabits pro Sekunde entschieden hat, hätte nach dem Verbrauch von 75 Gigabyte die Tempobremse zu drastisch spüren bekommen.
Sofort nach der Verkündung der Pläne ging ein Aufschrei durch die Internetgemeinde. Innerhalb kürzester Zeit unterschrieben Tausende eine Online-Petition. Die Gegner sahen das Prinzip der Netzneutralität verletzt. Zumal Produkte des Unternehmens, wie beispielsweise das TV-Angebot „Entertain“, von der Drosselung ausgeschlossen wurden. Auch die Verbraucherzentrale reagierte. „Wir haben am Tag der Einführung direkt eine Abmahnung rausgeschickt“, sagt Sprecherin Helga Zander-Hayt.
Ja. Die Telekom ruderte etwas zurück. So sollte der Anschluss im ersten Entwurf auf 384 Kilobit pro Sekunde gedrosselt werden. Die Tempobremse wurde auf zwei Megabit pro Sekunde erhöht.
Die Telekom muss aus allen Tarifen, die sie als Internet-Flatrate und unter Angabe der „bis zu“-Maximalgeschwindigkeit beworben hat, die Klausel der Datendrosslung entfernen. Dies gilt für „Call-&-Surf-Tarife“ mit einer maximalen Geschwindigkeit von 50 Megabits und mehr. Die Drosselung allgemein wird allerdings nicht untersagt. „Das aktuelle Urteil verbietet lediglich, dass ein Tarif mit dem Begriff ,Flatrate’ gedrosselt wird“, so Alexander Kuch vom Onlineportal „Teltarif“. Die Verbraucherzentrale behalte sich deshalb auch noch weitere Schritte vor, so Zander-Hayt.
Laut Telekom reicht das Volumen für zehn Filme, drei HD-Filme, 60 Stunden Internetradio, 400 Fotos und 16 Stunden Onlinespielen. Kritiker rechnen anders: Wenn ein Kunde mit einer 16-Megabit-Leitung den Anschluss durchgehend nutzt, ist die Grenze schon nach zehn Stunden erreicht. Das Problem ist, dass keiner voraussagen kann, wie sich die Internetnutzung entwickelt.