Digitale Identifikationsmarke Was Facebooks Gesichtserkennung in der Praxis bedeutet
Düsseldorf (dpa/tmn) - Gemeinsam mit mehr Kontrolle über die Nutzung persönlicher Daten durch Facebook will das Unternehmen auch wieder eine Funktion zur Gesichtserkennung einführen. Was bisher bekannt ist:
Was beinhaltet die Gesichtserkennungs-Funktion?
Damit sollen Nutzer auf Fotos und in Videos automatisch erkannt werden, ohne dass sie vorher jemand markieren muss.
Wie will Facebook das erreichen?
Durch die Analyse vorhandener Bilder, darunter dem Profilfoto und Bildern mit Markierungen wird ein sogenanntes Template - also eine Art digitale Identifikationsmarke - erstellt. Werden anschließend Bilder hochgeladen, werden sie auf Gemeinsamkeiten mit bekannten Bildern hin untersucht und erkannte Personen automatisch markiert.
Wozu soll das gut sein?
Neben dem leichteren Markieren von Freunden in Bildern nennt Facebook einen weiteren Nutzen: Sicherheit. Dem Unternehmen zufolge sollen Nutzer so einfacher kontrollieren können, welche Bilder veröffentlicht werden, auf denen sie zu sehen sind. So soll es immer einen Hinweis geben, wenn Facebook ein Bild der eigenen Person erkennt und man zur festgelegten Zielgruppe des Fotos gehört. Auch Profilkopien durch Betrüger sollen so verhindert werden.
Muss ich mitmachen?
Nein, Facebook erklärt, dass die Nutzung der Gesichtserkennung freiwillig ist. Wer sie nicht aktiviert, von dem soll es auch kein Template geben - entsprechend sollen diese Personen dann nicht erkannt werden. Ob man die Gesichtserkennung aktivieren will oder nicht fragt Facebook in den kommenden Tagen und Wochen ab. Auch eine nachträgliche Deaktivierung ist möglich, dann werden auch angelegte Gesichts-Templates gelöscht, heißt es. Das soll in den Einstellungen unter „Chronik und Markierungen“ möglich sein. Für Nutzer unter 18 Jahren soll die Gesichtserkennung abgeschaltet bleiben.
Gibt es Kritik an der Einführung der Gesichtserkennung?
Bereits 2011 hatte Facebook eine solche Funktion eingeführt, sie 2012 aber nach massiven Protesten in Europa ausgesetzt und die Daten gelöscht. Auch jetzt gibt es Kritik, zum Beispiel von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Es sei einerseits unklar, was über die geschilderte Nutzung hinaus mit den biometrischen Daten geschehe. Aktuell erkläre Facebook zwar, sie würden nicht mit anderen Unternehmen geteilt, das könne sich künftig aber ändern.
Andererseits ist der angebliche Sicherheitsaspekt der Gesichtserkennung in der Praxis fraglich. So erhält man lediglich Bescheid, wenn man in öffentlich geposteten Fotos erkannt wird. Verteilt jemand Bilder innerhalb geschlossener Nutzerkreise, bekommt man davon nach bisherigen Erkenntnissen nichts mit. Unklar ist auch, wie die Gesichtserkennung mit Fehlerkennungen umgeht - etwa von Personen mit ähnlichem Aussehen.
Was für Erfahrungen gibt es schon mit der Gesichtserkennung?
In vielen anderen Teilen der Welt ist die Gesichtserkennung bereits im Einsatz. Die Resonanz ist nicht nur positiv. Mitte April gab ein Richter im US-Bundesstaat San Francisco grünes Licht für eine Sammelklage von Facebooknutzern gegen die Gesichtserkennung. Sie klagen, dass durch die Funktion ihre Rechte eingeschränkt würden.
Und wann geht es los?
Facebook will europäische Nutzer in den kommenden Tagen und Wochen über sowohl neue Datenschutzoptionen als auch über die Einführung der Gesichtserkennung informieren. So sollen alle Nutzer bis zum 25. Mai ihre Zustimmung gegeben haben.