Zeitung: UBS verlor 350 Millionen Dollar mit Facebook
New York (dpa) - Die Schweizer Großbank UBS macht die US-Technologiebörse Nasdaq laut einem Zeitungsbericht für einen Verlust von 350 Millionen Dollar durch technische Pannen bei dem Facebook-Börsengang verantwortlich.
Die Bank habe noch nicht über rechtliche Schritte entschieden, schrieb das „Wall Street Journal“ am Samstag unter Berufung auf informierte Personen.
Ein Verlust in dieser Höhe bei nur einer Bank würde drastisch über die bisherigen Schadenschätzungen von insgesamt 100 bis 200 Millionen Dollar hinausgehen. Der Facebook-Börsengang am 18. Mai war von massiven technischen Problemen der Nasdaq belastet worden. Der Handelsbeginn musste um mehr als 30 Minuten verschoben werden. Schlimmer noch, Händler wussten zum Teil stundenlang nicht, ob ihre Aufträge ausgeführt wurden.
Das wurde dem „Wall Street Journal“ zufolge auch der UBS zum Verhängnis. Die Bank habe den Kauf einer Million Facebook-Aktien beauftragt. Als eine Bestätigung ausblieb, sei die Order mehrfach wiederholt worden. Am Ende saß die Bank demnach auf deutlich mehr Facebook-Papieren als sie haben wollte. Und es kann kein gutes Geschäft gewesen sein: Die Aktie fiel am ersten Tag nach einem anfänglichen Plus von zehn Prozent schnell auf den Ausgabepreis von 38 Dollar zurück. In den Tagen darauf ging es vor allem abwärts.
Zuletzt konnte sich die Aktie zwar etwas von ihren Tiefständen lösen - mit 27,10 Dollar kostet sie aber immer noch rund 29 Prozent weniger als am ersten Tag. Einige Investoren sehen bereits dauerhaften Schaden für die Finanzierung von Interner-Unternehmen.
Die Zeitung machte keine Angaben dazu, welchen Preis die UBS für die Facebook-Aktien bezahlt hatte und ob sie die Anteile noch hält und somit auf steigende Kurse hoffen kann.
Die Nasdaq schlug bisher einen Fonds mit insgesamt 40 Millionen Dollar vor, aus dem Ausgleichszahlungen für die technischen Probleme bezahlt werden sollen. Die Summe wurde von den Aktienhändlern sofort als zu niedrig kritisiert. Konkurrierende Börsen verurteilen eine solche Zahlung hingegen als Wettbewerbsverzerrung.