Einfacherer Antrag für Schulessen
Ab 1. August gibt es diese Leistung automatisch.
„Ab dem 1. August muss das kostenfreie Schulmittagessen nicht mehr extra beantragt werden. Hinzu kommt, dass auch die Eigenanteile für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schule und KiTa sowie für die Schülerbeförderung entfallen. Und auch das Schulstarterpaket wird von 100 auf 150 Euro erhöht. Dies bringt das von der Bundesregierung eingeführte ‚Starke-Familien-Gesetz‘ mit sich. Zukünftig gelten alle Leistungen aus dem BuT automatisch als mitbeantragt, sobald man den allgemeinen Antrag auf Lebensunterhaltsleistungen („Arbeitslosengeld II-Antrag“) gestellt hat“, erläutert die Vorsitzende des Ausschusses für Schule und Bildung, Renate Warnecke (SPD).
„Mit der vereinfachten Regelung bei der Antragstellung für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) gehören gesonderte Anträge für Schulausflüge und Klassenfahrten zukünftig genauso der Vergangenheit an, wie eine Beantragung zum Zuschuss fürs Schulmittagessen. Einfachere Formulare, eine vereinfachte Antragstellung und vor allem ein Ende der Stigmatisierung, das sind gute Nachrichten für rund 4700 Schülerinnen und Schüler mit ihren Familien und stellt eine deutliche Verbesserung dar“, freut sich Servet Köksal, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Sprecher der Fraktion im Ausschuss für Schule und Bildung.
Das kostenlose Schulmittagessen für bedürftige Kinder habe ihrer Fraktion besonders am Herzen gelegen, sagt Renate Warnecke. Red