AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen LocalListing
Ziffer 1 Vertragsgegenstand
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Gewerbetreibenden („Auftraggeber“) und der RegioHelden GmbH und mit dieser gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Gesellschaften („Auftragnehmer“) über die Erbringung von verschiedenen Serviceleistungen durch Auftragnehmer zur Verbesserung der Onlinepräsenz des Auftraggebers. Auftragnehmer bietet hierbei insbesondere die folgenden Serviceleistungen an, die der Auftraggeber je nach Auftrag in Kombination oder als einzelne Leistung beauftragt:
● Online-Werbemaßnahmen: Durchführung von Werbemaßnahmen, insbesondere in Form von Online Bannerwerbung (Desktop und/oder Mobile), t-online/local. In-App Werbung, nativer Werbung, Videowerbung auf Youtube oder Facebook-/Instagramwerbung (ggfs. einschließlich Erstellung von dazugehörigen Werbemitteln).
● Google Ads-Werbemaßnahmen: Konzipierung, Erstellung und Optimierung von Google Ads Werbekampagnen des Auftraggebers.
● Suchmaschinenoptimierung: Analyse und Bearbeitung des Internetauftritts des Auftraggebers mit dem Ziel, eine bessere Positionierung in Suchmaschinen zu erreichen bzw. zu erhalten.
● Listingmaßnahmen/Verzeichniseinträge: Einrichtung/Zugang zu einem zentralen System zur Verwaltung von Unternehmensdaten und Übermittlung der Daten an Online-Verzeichnisse/Listings.
● Erstellung; Pflege und Hosting Onlineauftritt: Erstellung, Bearbeitung/Pflege und Hosting der Webseite und/oder von Social Media Profilen des Auftraggebers.
Ziffer 2 Auftragserteilung
2.1 Indem der Auftraggeber seinen Auftrag schriftlich oder elektronisch an Auftragnehmer übermittelt, gibt er ein Angebot ab. Der Vertrag zwischen Auftragnehmer und dem Auftraggeber kommt erst zustande, wenn Auftragnehmer das Angebot des Auftraggebers schriftlich per Brief oder per E-Mail annimmt.
2.2 Eine Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag oder des Vertrags selbst auf Dritte bedarf der Zustimmung der anderen Vertragspartei. Auftragnehmer ist jedoch dazu berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Pflichten Dritter zu bedienen. Auftragnehmer ist aber ohne Zustimmung des Auftraggebers berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertrag sowie den Vertrag selbst auf ein verbundenes Unternehmen gemäß §§ 15 ff. AktG zu übertragen.
2.3 Die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers ist ausgeschlossen.
2.4 Soweit der Auftraggeber selbst im Auftrag eines Dritten Unternehmers handelt, hat Auftraggeber dies Auftragnehmer bei Vertragsschluss anzuzeigen und zu versichern, entsprechend vom Dritten Unternehmer bevollmächtigt zu sein.
Ziffer 3 Leistungen von Auftragnehmer
3.1 Die von Auftragnehmer zu erbringenden Serviceleistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag sowie ggfs. aus den entsprechenden Leistungsbeschreibungen, die unter https://www.stroeer-online-marketing.de/downloads einsehbar bzw. dem Auftrag beigefügt sind.
3.2.1 Bei Online-Werbemaßnahmen schuldet der Auftragnehmer je nach Auftrag die Schaltung von Werbemitteln auf von mit Auftragnehmer verbundenen Vermarktungsunternehmen der Ströer Gruppe oder von Google vermarkteten Online-Medien Dritter (Desktop-/Mobilewebsites, Apps) sowie auf Youtube, Facebook und/oder Instagram. Geschuldet ist hierbei lediglich die Auslieferung der vereinbarten Art und Anzahl von Werbemitteln mit den im Auftrag vereinbarten Parametern/Konkretisierungen (Targeting, Channelauswahl etc.). Soweit nicht explizit im Auftrag anders bestimmt, besteht kein Anspruch des Auftraggebers auf eine bestimmte Platzierung der Werbemittel auf bestimmten Websites im vereinbarten Umfeld/Channel und auf eine bestimmte Dauer der Werbemitteleinblendung. Ebenfalls kann kein Konkurrenzausschluss gewährt werden. Auftragnehmer garantiert keine bestimmte Anzahl von Unique Usern (Einzelnutzern), Visits (Besuchen auf einer Domain/einem Social Media Profil), Page Impressions (Sichtkontakte je Website), AdImpressions (Sichtkontakt je Werbemittel auf der Website), AdViews (Aufrufe der Internetseite/Social Media Profil, auf die das betreffende Werbemittel geschaltet ist), AdClicks (Anklicken des geschalteten Werbemittels) oder eine bestimmte AdClick Rate (Verhältnis von AdViews und AdClicks). Soweit die für einen bestimmten Zeitraum vereinbarte Anzahl an AdImpressions (z.B. AdImpressions pro Einmalkampagne, AdImpressions pro Monat) nicht erreicht wird, ist Auftragnehmer berechtigt, die Laufzeit der Kampagne entsprechend zeitlich zu verlängern.
3.2.2 Die Ermittlung der generierten Vergütungseinheiten (AdImpressions) erfolgt ausschließlich durch Kampagnenreports, die mittels des von Auftragnehmer bzw. des durchführenden Vermarkters verwendeten Ad-Servers erstellt werden. Da es durch das erforderliche Zusammenspiel mehrerer technischer Systeme zu Zähldifferenzen kommen kann, können abweichende eigene Erkenntnisse und Zählungen des Auftraggebers für Korrekturen des Kampagnenreports nicht unmittelbar herangezogen werden.
3.2.3 Auftragnehmer behält sich vor, die Schaltung oder Auslieferung von Werbemitteln jederzeit abzulehnen oder zu unterbrechen, wenn Hinweise darauf vorliegen, dass diese Werbemittel oder die Zielseiten, auf die die jeweiligen Werbemittel verweisen, rechtswidrig sind oder gegen die guten Sitten verstoßen könnten (s. auch Ziffer 4.2) oder die Schaltung oder Auslieferung den Interessen der Vermarkter/Publisher (insbesondere von diesen vorgegebenen Werberichtlinien) oder den Interessen von Auftragnehmer selbst nicht entspricht. Dies gilt auch dann, wenn die betreffenden Werbemittel bereits geschaltet worden sind. Auftragnehmer wird den Auftraggeber über die Nichtschaltung der Werbemittel unter Angabe der Gründe unverzüglich benachrichtigen.
3.3 Bei Google Ads-Werbemaßnahmen schuldet Auftragnehmer je nach vereinbartem Umfang neben der Verwaltung des vereinbarten Google Ads Tagesbudgets, die Erstellung eines Google Ads-Kontos und bzw. falls bereits ein Google Ads Konto besteht nur die laufende Änderung/Anpassung des erstellten bzw. bestehenden Kontos mit dem Ziel der Optimierung (d.h. einer Verbesserung der Key-Performance-Werte wie z.B. Anzeigenrang, Klickrate). Auftragnehmer kann jedoch keine Gewähr für eine tatsächliche Optimierung geben, da der Erfolg der ergriffenen Optimierungsmaßnahmen von einer Vielzahl sich stetig ändernder Faktoren (z.B. Google Algorithmus, Maßnahmen von Wettbewerbern etc.) abhängt. Nach Ende der Vertragslaufzeit wird, soweit das GoogleAds Konto von Auftragnehmer erstellt wurde, das Konto geschlossen. Ein bereits bestehendes Konto des Auftragnehmers wird wieder auf den Ausgangszustand vor Auftragsbeginn zurückgestellt und das alleinige Zugriffsrecht an den Auftragnehmer zurückgegeben.
3.4 Bei Suchmaschinenoptimierung schuldet der Auftragnehmer die Bearbeitung bzw. Erstellung der Webseite des Auftraggebers mit dem Ziel, dass diese Erstellung/Änderungen dazu führen, dass die Webseite in der Suchmaschine Google zu hohen Positionen in der Ergebnisliste bei bestimmten Suchbegriffen führt („Optimierungsmaßnahmen“). Die Parteien stimmen dafür zu Anfang des Vertrags die angestrebten Ziele (definierten Suchbegriffe/Suchbegriffskombinationen) ab und Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber die am besten geeigneten und geplanten Optimierungsmaßnahmen (“Maßnahmen”) im Rahmen eines persönlichen Angebots mit. Die Maßnahmen können sich jedoch aus verschiedenen Gründen (z.B. Änderung des Google Algorithmus, Änderung des Wettbewerbsumfelds des Auftraggebers, Umplanung nach Absprache etc.) jederzeit ändern. Ob und in welcher Art und Weise Änderungen der vorgesehenen Maßnahmen vorgenommen werden, steht dabei im alleinigen Ermessen von Auftragnehmer. Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, sämtliche in der Leistungsbeschreibung bzw. im persönlichen Angebot aufgeführten Leistungen/Maßnahmen vorzunehmen. Je nach vereinbartem Budget und Änderung der Umstände kann sich die prognostizierte Dauer für zunächst geplante Maßnahmen, deren Bedeutung und somit deren Reihenfolge ändern und ggfs. zunächst geplante Maßnahmen im Rahmen des avisierten Zeitrahmens/Budget ggfs. auch ganz entfallen. Auftragnehmer wird dabei im besten Wissen und Gewissen zum Wohle des Auftraggebers nach dem jeweiligen aktuellen Stand der Technik entsprechend der aktuellen Umstände seine Aufgabe ausführen. Auftraggeber kann jedoch aus den oben aufgeführten Gründen keine Gewähr dafür übernehmen, dass die veranlassten Maßnahmen zu einer (dauerhaften) Aufnahme bzw. Verbesserung der Webseite des Auftraggebers in den Google-Suchlisten führen. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber die an der Webseite geplanten Textänderungen vorab schriftlich mitteilen. Soweit der Auftraggeber nicht innerhalb von 2 Wochen widerspricht, gelten diese als freigegeben. Eine spätere Rücknahme der Änderung bleibt möglich.
3.5 Bei Listingmaßnahmen/Verzeichniseinträgen schuldet Auftragnehmer den Zugang und den Betrieb eines zentralen Systems zur Verwaltung von Unternehmensdaten (Citation Management). Dabei übermittelt Auftragnehmer nach Vertragsschluss die vom Auftraggeber im Rahmen der Einrichtung des Content Management System angegebenen Unternehmensstandortdaten und ggfs. Zusatzdaten (zusammen „Unternehmensdaten“) an mindestens die vertraglich vereinbarte Anzahl von Verzeichnissen, Navigationssystemen, Apps & Maps (zusammen im Folgenden „Verzeichnisse“) aus dem aktuellen Verzeichnisportfolio (einsehbar unter https://www.stroeer-online-marketing.de/produkte/listing/smb-verzeichnisuebersicht/). Auftragnehmer ist bei der Auswahl der Verzeichnisse aus dem Verzeichnisportfolio frei. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Übermittlung seiner Unternehmensdaten an ein bestimmtes Verzeichnis besteht nicht. Scheidet ein ausgewähltes Verzeichnis während der Laufzeit des Vertrags mit dem Auftraggeber aus dem Verzeichnisportfolio aus, wird Auftragnehmer ggfs. die Unternehmensdaten an ein anderes Verzeichnis aus dem Verzeichnisportfolio übermitteln, so dass zu jeder Zeit die Übermittlung an die vereinbarte Mindestanzahl an Verzeichnissen gewährleistet ist. Auftragnehmer schuldet nur die ordnungsgemäße Übermittlung der Unternehmensdaten an die Verzeichnisse. Der Auftragnehmer bzw. der ggfs. von ihm beauftragte Dritte übernimmt keinerlei Gewähr oder Garantie hinsichtlich der Veröffentlichung der übermittelten Unternehmensdaten. Der Zeitpunkt der Veröffentlichung der übermittelten Unternehmensdaten, die Veröffentlichungsdauer, die Art der Veröffentlichungsdarstellung sowie der Umfang der veröffentlichten Unternehmensdaten hängt vom einzelnen Verzeichnis und dessen Nutzungsbedingungen, Qualitätsstandards und weiteren Richtlinien des Verzeichnis bzgl. der übermittelten Inhalte ab und kann durch Auftragnehmer nicht beeinflusst werden. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass aufgrund der ggfs. geltenden Nutzungsbedingungen/Richtlinien eines Verzeichnisses, dieses ggfs. die Veröffentlichung übermittelter Unternehmensdaten ganz oder teilweise ablehnt oder entsprechend der Richtlinien des Verzeichnisses verändert. Auftragnehmer sowie ggfs. der mit der Durchführung beauftragte Dritte ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, übermittelte Unternehmensdaten, die unvollständig oder fehlerhaft (z.B. falsche Schreibweise des Städtenamens, falsche Postleitzahl) sind oder nicht dem vom jeweiligen Verzeichnis geforderten Format entsprechen entsprechend zu ändern. Eine diesbezügliche Prüfpflicht besteht nicht. Sollte der jeweilige Verzeichnispartner die technischen Voraussetzungen hierfür erfüllen, wird Auftragnehmer auch den Schutz vor Veränderung durch Dritte (Data-Lock) aktivieren. Auftragnehmer haftet nicht für die Leistungen der Verzeichnispartner, d.h. insbesondere nicht für die ordnungsgemäße Veröffentlichung und Pflege durch die Verzeichnispartner oder für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Regelungen durch die Verzeichnispartner. Nach Vertragsende hat Auftragnehmer das Recht zur sofortigen Löschung sämtlicher Einträge, wobei eine Verpflichtung zur Löschung nicht besteht. Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr dafür, dass nach Beendigung des Vertragsverhältnisses die von Auftragnehmer übermittelten Unternehmensdaten weiterhin in gleicher Form veröffentlicht bleiben. Aufgrund der vertraglichen und technischen Anbindungen an Verzeichnispartner sind von Auftragnehmer übermittelte Daten für bis zu 12 Monate ab Übermittlung vom jeweiligen Verzeichnis Auftragnehmer zugeordnet, so dass ein ggfs. gesetzter Schreibschutz (Data-Lock) für diesen Zeitraum möglicherweise nicht entfernt werden kann. Auftragnehmer ist nicht dazu verpflichtet, auf die Deaktivierung des Schreibschutzes hinzuwirken oder Änderungen vorzunehmen. Da sich bei Verzeichniseinträgen aus technischen Gründen beim gleichzeitigen Einsatz mehrerer Synchronisationsdienste schwerwiegende Probleme bei der Konsistenz der Profil-Daten ergeben können, stimmt der Auftraggeber zu, während der Vertragslaufzeit eines Vertrags über die Erstellung und Pflege von Verzeichniseinträgen mit keinem anderen Synchronisationsdienstleister zusammenzuarbeiten.
3.6 Bei der Erstellung, Pflege und Hosting von Onlineauftritten schuldet der Auftragnehmer je nach Vereinbarung die Erstellung von Webseiten und/oder Social Media Auftritten im vereinbarten Umfang entsprechend des Briefings und Beistellung von Materialien durch den Auftragnehmer und deren technische Pflege ggfs. Vornahme von Änderungen während der vereinbarten Laufzeit. Ebenfalls erbringt Auftragnehmer je nach Vereinbarung Hostingleistungen, Erstellung einer Wunschdomain (soweit Wunsch (budget-)technisch möglich) und/oder Umzug einer Domain. Soweit im Vertrag “Miete” einer Webseite vereinbart ist, erstellt, pflegt und hostet der Auftragnehmer die Webseite entsprechend der vertraglichen Vereinbarung. Der Auftraggeber erhält jedoch kein Nutzungs- und Zugriffsrecht auf die Webseite. Inhaber der Domain ist der Auftragnehmer. Dieser ist berechtigt, nach Vertragsende die Webseite abzuschalten. Eine Übergabe der Webseite/Domain an den Auftraggeber nach Vertragsende ist nicht Bestandteil des Mietvertrags. Soweit “Kauf” der Webseite vereinbart ist, hat der Auftraggeber erst mit Beendigung des Vertrags über ggfs. vereinbarter Service-/und Hostingleistungen durch Auftragnehmer und vollständiger Bezahlung der für die Erstellung der Webseite vereinbarten Vergütung einen Anspruch auf Übertragung des ausschließlichen Nutzungsrechts an und des alleinigen Zugriffsrechts auf die Webseite. Der Auftraggeber kann in diesem Fall einen Export der Seite anfordern oder das Hosting weiter zum vertraglich vereinbarten Entgelt über den Auftragnehmer fortlaufen lassen.
3.7 Der Auftragnehmer ist dazu berechtigt, sich bei der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen Dritter zu bedienen bzw. Produkte Dritter hierfür zu nutzen.
Ziffer 4 Pflichten des Auftraggebers
4.1 Abhängig von der beauftragten Serviceleistung ist der Auftraggeber verpflichtet, verschiedene Mitwirkungs-/Beistellpflichten zu erbringen, wie:
● Benutzerkonten, Profile in sozialen Medien und sein Content Management System bei Auftragnehmer einzurichten und hierbei Angaben zu seinem Unternehmen und dessen Standorten zu machen,
● fertige Werbemittel bereitzustellen,
● für die Erstellung von Werbemitteln und/oder Einrichtung/Optimierung von Websites und/oder Social Media Accounts durch Auftragnehmer - sofern beauftragt - Fotos und/oder Logos etc. an Auftragnehmer zu übermitteln,
● dem Auftragnehmer Zugang und ggfs. das Recht zur (alleinigen) Bearbeitung/Verwaltung von/zu bereits bestehenden Websites, Social Media Accounts, und/oder Google Ads Account zu gewähren,
● dem Auftragnehmer Zugang zu CMS-Systemen, Google My Business, Google Analytics, zum Webhosting, FTP Zugang etc. zu gewähren,
● Prüfung/Korrektur/Freigabe vom von Auftraggeber erstellter Werbemaßnahmen/Kreativleistungen wie Webseiten/Social Media Accounts, Werbemittel, Wortbeiträge (s. auch Ziffer 4.4 und 4.5)
(zusammen „Mitwirkungs-/Beistellpflichten“).
Bezüglich der von ihm zu erbringenden Mitwirkungs-/Beistellpflichten erhält der Auftraggeber nach Vertragsschluss von Auftragnehmer telefonisch oder per E-Mail eine entsprechende Anleitung und Erklärung von seinem zuständigen Kundenbetreuer sowie bei vom Auftraggeber beizustellenden Materialien/Werbemitteln die erforderlichen technischen Vorgaben sowie die Information, wohin diese in welcher angemessenen Frist anzuliefern sind bzw. in welcher Frist die Mitwirkungshandlungen zu erfüllen sind.
4.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche Angaben wahrheitsgemäß vorzunehmen und diese selbständig und sorgfältig auf Fehler zu überprüfen. Auftragnehmer ist nicht zur Überprüfung der Angaben verpflichtet, wird Auftraggeber jedoch auf Auftragnehmer auffallende Widersprüche hinweisen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine rechtswidrigen Inhalte einzustellen bzw. trägt dafür Sorge, dass das von ihm für Online-Werbemaßnahme bereitgestellte Werbemittel keine rechtswidrigen Inhalte enthalten bzw. auf diese verlinken, insbesondere keine Inhalte, die gegen die Bestimmungen des Strafgesetzbuches, Betäubungsmittelgesetzes, Arzneimittelgesetzes, Waffengesetzes oder gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verstoßen, enthalten/verlinken. Weiterhin ist der Auftraggeber von Verzeichniseinträgen/Listingmaßnahmen im gleichen Maße verpflichtet die Bewertungen/Kommentare Dritter, auf seinen Online-Präsenzen (insbesondere seiner Social Media Accounts (Facebook-Seite etc.), in seinen Verzeichnis-Einträgen (soweit hier eine entsprechende Kontakt-/Bewertungsfunktion besteht), seinem Google my Business Profil, seiner Webseite) auf deren Rechtmäßigkeit sowie Konformität mit den jeweiligen Nutzungsbedingungen/Richtlinien des Betreibers des jeweiligen Portals/Verzeichnisses zu überprüfen und soweit erforderlich diese (je nach den gegebenen Möglichkeiten) zu löschen bzw. dem Betreiber zu melden. Der Auftragnehmer wiederum ist nicht zur Überprüfung der Kommentare/Bewertungen Dritter verpflichtet, wird Auftraggeber jedoch auf ihm auffallende Kommentare/Bewertungen hinweisen.
4.3 Der Auftraggeber verwendet und übermittelt an Auftragnehmer ausschließlich eigene Inhalte oder solche, an denen er die erforderlichen Rechte für die Nutzung im jeweiligen Produkt erworben hat und die keine Rechte Dritter verletzen und überträgt Auftragnehmer die einfachen, räumlich und zeitlich unbeschränkten Nutzungsrechte an diesen Inhalten einschließlich das Recht zur Unterlizenzierung, im erforderlichen Umfang, der zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses notwendig ist. Das Auftragnehmer eingeräumte Nutzungsrecht beinhaltet insbesondere die Vervielfältigung, Bearbeitung, öffentliche Wiedergabe, die öffentliche Zugänglichmachung und Sendung der Inhalte.
4.4 Wenn der Auftraggeber für die Erstellung von Werbemitteln und/oder Einrichtung/Optimierung von Websites und/oder Social Media Accounts oder Erbringung anderer Kreativleistungen oder für die Übermittlung von Unternehmensdaten an Verzeichnisse durch Auftragnehmer diesem Fotos/Logos/Bilder/Texte/Unternehmensdaten und Informationen oder ähnliche Materialien (im Folgenden „Inhalte“) beizustellen hat, versichert er mit deren Bereitstellung – ohne dass Auftragnehmer dies zu überprüfen hat –, dass die Reproduktions-, Marken-, Namens-, Bearbeitungs- und andere Schutzrechte an diesen Unterlagen dem Auftraggeber im für die Erbringung der vereinbarten Leistung durch Auftragnehmer bzw. von diesen beauftragte Dritte bzw. bei Listingmaßnahmen/ Verzeichniseinträgen die Leistungen der Verzeichnisbetreiber zustehen sowie soweit personenbezogene Daten bereitgestellt werden, deren auftragsgemäße Nutzung und Verarbeitung durch den Auftragnehmer bzw. von diesem beauftragte Dritte bzw. Verzeichnisbetreiber nicht gegen die jeweils einschlägigen Datenschutzvorschriften verstößt . Der Auftraggeber stellt Auftragnehmer und ggfs. von diesen für die Erbringung der vereinbarten Leistung gemäß Ziffer 3.7 beauftragte Dritte sowie bei Listingmaßnahmen/Verzeichniseinträgen die Verzeichnisbetreiber von allen Ansprüchen (nebst angemessener Rechtsverteidigungskosten) frei, die Dritte gegen diese wegen Vertrags- oder Gesetzesverletzungen
4.5 Der Auftraggeber ist zur Prüfung und Freigabe des erstellten Entwurfs der beauftragten Kreativleistung (Werbemittel, Webseiten/Social Media Accounts, Textbeiträge etc.) verpflichtet, soweit dieser im Wesentlichen vertragsgemäß ist. Erklärt der Auftraggeber nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Lieferung eines im Wesentlichen vertragsgemäßen Entwurfs, ob er diesen freigibt oder die Freigabe verweigert bzw. noch Änderungen wünscht, gilt die Freigabe als erteilt. Dies gilt auch dann, wenn ihm vertraglich noch Änderungs- und Korrekturrunden zustehen würden. Soweit der Auftraggeber für die Durchführung von Online-Werbemaßnahmen bzw. Google Ads Maßnahmen verpflichtet ist, eine Zielseite (Webseite oder Social Media Accounts) zu nennen, auf welche das Werbemittel verweist und dieser Pflicht nicht fristgemäß nachkommt, ist Auftragnehmer berechtigt, nach seiner Wahl eine ihm bekannte Webseite oder den Social Media Account des Auftraggebers als Zielseite zu verwenden. Auftragnehmer hat auch in diesem Fall diese Seiten nicht inhaltlich zu prüfen und der Auftraggeber haftet für deren Rechtmäßigkeit gemäß Ziffer 4.2.
4.6 Der Auftraggeber übernimmt mit Freigabe der von Auftragnehmer für ihn erstellten Werbemittel und/oder Websites (auch bei Miete gemäß Ziffer 3.5), Unternehmensclips, Social Media Auftritte und anderer Kreativleistungen die Verantwortung für deren inhaltliche Richtigkeit und Rechtmäßigkeit, insbesondere deren wettbewerbs- und urheberrechtliche Unbedenklichkeit, soweit Auftragnehmer nicht schriftlich die Verantwortung für bestimmte Elemente der Kreativleistung übernommen hat. Der Auftraggeber stellt Auftragnehmer insofern von eventuellen Ansprüchen Dritter sowie von sämtlichen Auftragnehmer hierdurch entstehenden Kosten frei. Eine Haftung für die in einer Imagewerbung enthaltenen Sachaussagen über die Produkte und Leistungen des Auftraggebers trifft Auftragnehmer in keinem Fall. Auftragnehmer obliegt insofern keine Prüfpflicht. Auftragnehmer wird jedoch auf Risiken hinweisen, die Auftragnehmer bei der Vorbereitung und Erstellung der Kreativleistung bekannt werden.
4.7 Der Auftraggeber bevollmächtigt Auftragnehmer, soweit dies Teil der beauftragten Leistung ist (z.B. zum Zwecke der Übermittlung und Veröffentlichung der Unternehmensdaten und ggfs. Unternehmensclips gegenüber Verzeichnissen, Einrichten eines bzw. Optimierung eines bestehenden Google Ads Kontos oder Social Media Auftritts), im Namen des Auftraggebers aufzutreten. Soweit bestimmte Verzeichnisse/soziale Netzwerke/Google Ads nach Übermittlung der Unternehmensdaten oder Einrichtung eines Kontos/Profils eine Mitwirkungshandlung des Auftraggebers (z.B Aktivierungslink, Eintragung eines Codes in Webverzeichnis etc.) verlangen, um den Eintrag/das Konto/das Profil oder Teile davon final freizuschalten, ist dies allein die Pflicht des Auftraggebers.
4.8 Der Auftraggeber ist verpflichtet, jegliche Zugangsdaten, die er von Auftragnehmer erhält, gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten. Die Zugangsdaten sind so aufzubewahren, dass der Zugriff auf diese Daten durch unbefugte Dritte ausgeschlossen ist, um einen Missbrauch des Zuganges durch Dritte zu verhindern. Erhaltene Passwörter sind umgehend zu ändern.
4.9 Der Auftraggeber erteilt mit Abschluss des jeweiligen Vertrags dem Auftragnehmer und ggfs. vom Auftragnehmer bei der Erbringung der vereinbarten Leistung eingesetzten Dritten das nicht-exklusives, zeitlich und örtlich unbegrenztes, unwiderrufliches, unentgeltliches, unbegrenzte, unterlizenzierbare Recht die vom Auftraggeber für die Erbringung der Leistung beigestellten Inhalte insoweit zu nutzen, weiterzugeben und zu veröffentlichen, wie dies für die Erbringung der vereinbarten Leistung erforderlich ist sowie bei Listingmaßnahmen/Verzeichniseinträgen das Recht, dem jeweiligen Verzeichnisbetreiber, soweit die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Verzeichnis dies vorsehen, ein nicht-exklusives, zeitlich und örtlich unbegrenztes, unwiderrufliches, unentgeltliches, unbegrenztes, unterlizenzierbares Recht zu erteilen, die übermittelten Unternehmensdaten und Informationen zu nutzen, insbesondere zu veröffentlichen und weiterzugeben.
Ziffer 5 Laufzeit, Vertragsende
5.1 Der vertragliche Leistungszeitraum beginnt mit dem im Vertrag vereinbarten Termin („Geplanter Starttermin“, bei Webseiten “Voraussichtliches Erstellungsdatum”) und endet mit Ablauf der im Vertrag vereinbarten Laufzeit bzw. des festgelegten Enddatums. Dies gilt auch dann, wenn Auftragnehmer mit der Leistungserbringung noch nicht beginnen kann, da der Auftraggeber seinen Mitwirkungs-/Beistellpflichten noch nicht bzw. verspätet oder qualitativ ungenügend nachgekommen ist. Auftragnehmer ist für den Zeitraum der hieraus resultierenden Verspätung von seiner Leistungspflicht befreit. Die Pflicht des Auftraggebers zur Zahlung des Entgelts bleibt in diesem Fall jedoch bestehen. Beginnt die tatsächliche Durchführung der Leistung erst nach dem vereinbarten Starttermin, ohne dass dies der Auftraggeber zu vertreten hat, beginnt der vertragliche Werbezeitraum erst mit dem tatsächlichen Beginn und erstreckt sich auf die vereinbarte Laufzeit. Der Auftragnehmer wird in diesem Fall dem Auftraggeber den tatsächlichen Beginn des Vertrags und dessen Laufzeit noch einmal schriftlich mitteilen.
5.2 Bei Verträgen über die Erbringung von Serviceleistungen für einen nach Monaten/Jahren vereinbarten Zeitraum verlängern sich Verträge, deren Grundlaufzeit zum Ende eines Monats endet, jeweils um den gleichen Zeitraum der Grundlaufzeit, bei einer Grundlaufzeit von mehr als einem Jahr lediglich um jeweils ein weiteres Jahr, sofern der Vertrag nicht mit der im Vertrag vereinbarten Kündigungsfrist zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Text- oder Schriftform gekündigt wurde. Bei Verträgen deren Grundlaufzeit nicht zum Ende eines Monats endet, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Grundlaufzeit zunächst bis zum Ende des Kalendermonats, in dem diese endet (Beendigungsmonat), soweit der Vertrag nicht mit der im Vertrag vereinbarten Frist gekündigt wurde. Nach Ablauf des Beendigungsmonats verlängern sich auch diese Verträge jeweils entsprechend Satz 1, wenn diese nicht mit der vertraglich vereinbarten Frist gekündigt worden sind. Soweit im jeweiligen Vertrag keine abweichende Kündigungsfrist vereinbart ist, beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit.
Ziffer 6 Nutzungsrecht an Kreativleistungen
6.1 Wenn Auftragnehmer für den Auftraggeber Werbemittel, Unternehmensclips, Webseiten, Social Media Accounts erstellt, sind die vom Auftragnehmer entwickelte Werbeidee und computergrafische Umsetzungen (zusammen „Kreativleistung“) geschützte Werke nach dem Urheberrechtsgesetz. Soweit dies nicht im Auftrag oder der Leistungsbeschreibung explizit abweichend vereinbart ist, erhält der Auftraggeber nur das einfache, nicht übertragbare Recht, die Kreativleistung im Rahmen des vereinbarten Vertragszwecks während der Vertragsdauer zu nutzen. Bei „Kauf“ und Miete von Webseiten gilt hiervon abweichend Ziffer 3.6.
6.2 Beabsichtigt der Auftraggeber, die Kreativleistung darüber hinaus zu nutzen, so ist hierfür eine gesonderte Nutzungsvereinbarung mit Auftragnehmer zu schließen. Nutzt der Auftraggeber die Kreativleistung oder Teile hiervon ohne entsprechende Nutzungsvereinbarung bzw. über den vereinbarten Nutzungsrahmen hinaus, steht Auftragnehmer hierfür eine Vergütung entsprechend des aktuellen Auftragnehmer Vergütungsverzeichnisses bzw., falls die Art der Nutzung nicht geregelt ist, eine Vergütung in der marktüblichen Höhe zu.
Ziffer 7 Preise
7.1 Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag. Verlängert sich der Vertrag nach Ziffer 5.2, so gelten ab Beginn der Verlängerung die zum Zeitpunkt der Verlängerung gültigen Preise von Auftragnehmer. Haben sich die Listenpreise im Vergleich zum vorhergehenden Vertragszeitraum um mehr als 10 % erhöht, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist für die Zukunft zu kündigen, sofern sich Auftragnehmer nicht zu einer Weiterführung des Vertrags zu den unveränderten Listenpreisen bereit erklärt. Die Kündigung hat in Text- oder Schriftform zu erfolgen und muss Auftragnehmer binnen 6 Wochen nach Bekanntgabe der Preisänderung gegenüber dem Auftraggeber zugehen.
7.2 Bei der Erstellung von Kreativleistungen werden Mehrleistungen gegenüber dem vereinbarten Leistungsumfang, insbesondere aufgrund nachträglicher Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Auftraggebers, nach den vereinbarten Vergütungssätzen, ersatzweise nach den zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preise berechnet.
7.3 Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
7.4 Aufrechnungen sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, sofern der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und rechtskräftig festgestellt oder vom Auftragnehmer anerkannt ist.
Ziffer 8 Zahlungsbedingungen
8.1 Soweit nichts anderes vereinbart werden einmalige Kosten (z.B. Erstellungs- und Einrichtungskosten) direkt nach Vertragsschluss in Rechnung gestellt und sind mit Rechnungsstellung fällig. Die Abrechnung laufender Beträge erfolgt soweit nicht abweichend vereinbart monatlich im Voraus. Diese Rechnungsbeträge sind jeweils am 1. Tag des jeweiligen Monats/Leistungszeitraums ohne Abzug zahlbar. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Tag des Geldeinganges beim Auftragnehmer entscheidend. Soweit nichts anderes vereinbart erfolgt die Zuleitung der Rechnungen an den Auftraggeber elektronisch.
8.2 Bei Zahlungen per Lastschrift zieht der Auftragnehmer den jeweiligen Rechnungsbetrag innerhalb von 5 Tagen (Bankarbeitstagen) nach Rechnungslegung ein. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer hierzu ein gültiges SEPA-Basis-Lastschriftmandat zu erteilen. Der Auftragnehmer behält sich vor, eine Bonitätsprüfung durchzuführen und im Falle einer negativen Bonitätsrückmeldung oder im Falle einer Rücklastschrift diese Zahlungsart oder den Dienst für den Kunden für die Zukunft zu sperren und die Überweisung der Rechnungsbeträge durch den Auftragnehmer zu verlangen. Kann ein Einzug per Lastschrift aus vom Auftraggeber/Kontoinhaber zu vertretenden Gründen, wie z.B. fehlerhafter Angaben, Widerruf oder nicht vorhandener Deckung nicht ausgeführt werden oder nimmt der Auftraggeber/Kontoinhaber rechtsgrundlos eine Rückbuchung berechtigt eingezogener Beträge vor, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer die anfallenden Kosten, insbesondere Bankgebühren zu erstatten. Der Auftraggeber verpflichtet sich, eine Änderung der im Rahmen des SEPA-Basis-Lastschriftmandats angegebenen Kontodaten unverzüglich mitzuteilen und bei einem Kontowechsel ein neues SEPA-Basis-Lastschriftmandat zu erteilen.
8.3 Bei Verzug des Auftraggebers mit Zahlungsverpflichtungen sowie bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, auch
vor und während der Laufzeit des Vertrags die (weitere) Durchführung des Vertrags ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Entgelts und vom Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Soweit die Durchführung des Vertrags aus diesem Grund pausiert wird, hat der Auftragnehmer für den Pausierungszeitraum keinen Anspruch auf das hierfür vereinbarte Entgelt, sondern stattdessen einen Anspruch auf Entschädigung bezüglich der aufgrund der Pausierung nicht erbrachten Leistungen. Bezüglich der Höhe dieses Entschädigungsanspruch gelten Ziffer 9.6 Satz 2 bis 4 entsprechend.
Ziffer 9 Vertragsstörungen / Haftung
9.1 Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen Pflichtverletzung von Auftragnehmer bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von Auftragnehmer. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit von Auftragnehmer ist ausgeschlossen. Diese Einschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
9.2 Gegenüber Kaufleuten ist die Haftung für Sach- und Vermögensschäden bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
9.3 Eine Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen.
9.4 Auftragnehmer bemüht sich, die durchgehende Erreichbarkeit der Auftragnehmer-Systeme sicher zu stellen, kann aber vorübergehende Ausfälle nicht ausschließen. Im Voraus angekündigte Wartungsarbeiten sind ebenfalls möglich. Beide Fälle begründen keine Haftung von Auftragnehmer. Die Haftung von Auftragnehmer für eine Nichterreichbarkeit der Auftragnehmer-Systeme bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bleibt unberührt.
9.5 Die sich aus Ziffern 9.1 bis 9.4 dargelegten Haftungsregelungen sowie alle weiteren vertraglich vereinbarten oder sich aus gesetzlichen Regelungen ergebenden Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, bestehen soweit nicht gesetzlich zwingend anders geregelt, ausschließlich gegenüber dem Auftragnehmer. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer sich bei der Durchführung der jeweiligen Leistung Produkten oder Dienstleistungen Dritter bedient. Der jeweilige Dritte gibt keinerlei Gewähr oder Garantie gegenüber dem Auftraggeber ab.
9.6. Endet der Vertrag vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen (z.B. Kündigung des Auftragnehmers wegen Zahlungsverzug des Auftraggebers, Nichterfüllung der Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber) oder kündigt der Auftraggeber den Vertrag vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit, ohne dass ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung vorliegt, hat der Auftragnehmer neben dem Anspruch auf die vereinbarte Vergütung für bereits erbrachte Leistungen einen Anspruch auf eine Entschädigung bezüglich der aufgrund der vorzeitigen Beendigung noch nicht erbrachten Leistungen des Auftragnehmers. Diese beträgt bei den Produkten Google Ads Basic, Google Ads Premium und Facebook Ads Premium 20%, bei Ströer In-App Premium und Ströer Listing (Basic, Premium, Professional) 30%, bei Online Banner Basic, Online Banner Premium, T-Online Local, Ströer SEO Premium, Ströer Website (Basic, Premium, Professional) und Ströer Native 35% der auf die Restlaufzeit entfallenden Entgelte. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass aufgrund von geringeren Aufwendungen des Auftragnehmers der Zahlungsanspruch geringer ist. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Ansprüche bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten.
9.7. Im Falle einer Ratenzahlungsvereinbarung steht dem Auftragnehmer das Recht zu, die Ratenzahlungsvereinbarung fristlos zu kündigen, wenn der Auftraggeber mit wenigstens 2 Raten überfällig ist und der Auftragnehmer den Auftraggeber über die bevorstehende Kündigung fristgerecht informiert hat. In diesem Fall wird der dem Vertrag zu Grunde liegende Rechnungsbetrag nach Abzug der schon geleisteten Raten sofort fällig.
Ziffer 10 Verschiedenes
10.1 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag oder um seine Wirksamkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, Stuttgart.
10.2 Die Abwicklung der Buchung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt auch per E-Mail zum Teil automatisiert. Der Kunde hat deshalb sicherzustellen, dass die von ihm bei Auftragnehmer hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.
10.3 Durch den Abschluss und die Durchführung der Verträge über die Erbringung von Serviceleistungen zur Verbesserung der Onlinepräsenz von Unternehmern stimmt der Auftraggeber der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner persönlichen Daten zu. Art und Umfang ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung (einzusehen unter https://stroeer-online-marketing.de/files/privacy_policy.pdf).
Stand: Juni 2020