Gurlitt-Erbe bringt Kunstmuseum Bern rote Zahlen

Bern/München (dpa) - Reich ist das Kunstmuseum Bern durch die Annahme des Gurlitt-Erbes bislang nicht geworden - im Gegenteil. Die Annahme des Erbes hat das Museum bisher umgerechnet rund 800 000 Euro gekostet und damit in die roten Zahlen gebracht.

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Für das Haushaltsjahr 2014 weist das Museum ein Defizit von 524 129 Franken aus (504 000 Euro), wie die „Berner Zeitung“ am Freitag berichtete. Direktor Matthias Frehner bestätigte die Angaben auf Anfrage der Schweizer Nachrichtenagentur sda.

Demnach hat das Kunstmuseum laut dem Jahresbericht 2014 für juristische und kunsthistorischen Abklärungen rund ums Gurlitt-Erbe 830 207 Franken (rund 800 000 Euro) ausgegeben. Ohne die Last des Erbes hätte das Museum einen Gewinn von 306 078 Franken (etwa knapp 300 000 Euro) eingefahren.

Ein Dauerzustand soll das nach Ansicht des Museums aber nicht werden. Die Kosten durch das Gurlitt-Erbe seien vorhersehbar gewesen, sagte Frehner der „Berner Zeitung“. Der Fehlbetrag werde mit finanziellen Reserven des Kunstmuseums aufgefangen. Im Jahresbericht heißt es auch, der Erbantritt werde in den kommenden Jahren positive finanzielle Auswirkungen haben.

Das Kunstmuseum hat angekündigt, die gesamte Sammlung ausstellen und dann in die Museumssammlung integrieren zu wollen. Auch einige deutsche Institutionen haben Interesse an einer Gurlitt-Ausstellung bekundet, darunter die Staatsgalerie Stuttgart. Der künstlerische Leiter der Documenta, Adam Szymczyk, hätte den Kunstfund aus dem Nachlass von Cornelius Gurlitt gerne für die Weltkunstausstellung 2017 in Kassel.

Der am 6. Mai 2014 gestorbene Sohn eines der vier Kunsthändler von Adolf Hitler hatte seine millionenschwere Sammlung, die zum Teil unter Nazi-Raubkunstverdacht steht, dem Berner Museum vermacht. Bislang ist noch immer nicht endgültig geklärt, ob die Bilder, die in Gurlitts Münchner Wohnung und seinem Salzburger Haus gefunden wurde, wirklich nach Bern gehen dürfen. Eine Cousine des Sammlers erhebt Anspruch auf das Erbe und zweifelt das Testament an. Das Oberlandesgericht München muss nun über die Ansprüche entscheiden.