Museum darf Beuys-Fotos zeigen
Bundesverfassungsgericht kassiert vorherige Urteile.
Karlsruhe/Düsseldorf. Ende eines jahrelangen Rechtsstreits: Die Witwe des Künstlers Joseph Beuys kann das Ausstellen von Fotos einer Fett- und Schokoladenaktion ihres Mannes von 1964 nicht mehr verbieten.
Das Beuys-Museum Schloss Moyland darf die 18 Fotos der Aktion wieder zeigen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob gestern letztinstanzlich ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf auf und änderte ein Landgerichtsurteil ab, wonach das Museum vor vier Jahren die Foto-Serie abhängen musste (AZ: I ZR 28/12).
Der Vorsitzende Richter Joachim Bornkamm sprach von einem „interessanten und nicht ganz einfachen Fall“. Nach Ansicht der Klägerin sind die Fotos der Aktion eine „unzulässige Bearbeitung“. Um das beurteilen zu können, hätte man aber die ganze Original-Aktion kennen müssen, sagte Bornkamm bei der Urteilsverkündung. „Wir kennen nur einzelne Aspekte.“ Eine Aufzeichnung der Aktion gibt es nicht. Bornkamm verwies auch darauf, dass Beuys die Fotoserie selbst inszeniert habe.
Der Krefelder Künstler Joseph Beuys (1921 bis 1986) hatte vor 50 Jahren live in der ZDF-„Drehscheibe“ aus Margarine-Riegeln eine Fettecke hergestellt, mit Schokolade ein Transparent gemalt und einen Spazierstock mit Fett verlängert. Der Fotograf Manfred Tischer hatte die exzentrische Performance auf Wunsch von Beuys festgehalten.
18 Fotos davon stellte das Beuys-Museum aus, musste sie aber 2009 wieder abhängen. Das Landgericht und das Oberlandesgericht Düsseldorf sprachen das Urheberrecht an den Aufnahmen des 2008 gestorbenen Fotografen Eva Beuys zu. Nach Ansicht der Düsseldorfer Richter hatte Tischer die Aktionskunst von Beuys durch die Fotos umgestaltet. dpa