Weitere Erben erheben Ansprüche auf Welfenschatz
Berlin (dpa) - Nach der Entscheidung der Limbach-Kommission zum Welfenschatz sind weitere Ansprüche auf die wertvollen Goldschmiedearbeiten erhoben worden.
Die Erben des jüdischen Juweliers Hermann Netter, eines früheren Miteigentümers des Schatzes, kündigten an, ihr Restitutionsbegehren gegenüber der Stiftung Preußischer Kulturbesitz weiterzuverfolgen.
Ihre Dresdner Rechtsanwältin Sabine Rudolph sagte der Nachrichtenagentur dpa am Freitag, es sei unglaublich, dass die Kommission eine Empfehlung zum Verbleib des Schatzes in Berlin abgegeben habe, ohne dass Netters Erben an dem Verfahren beteiligt waren. „Für unsere Mandanten werden wir die Entscheidung so nicht anerkennen.“
Der Juwelier Netter war ihren Angaben zufolge über ein Konsortium mit 25 Prozent am Welfenschatz beteiligt, als die Preziosen 1935 an den preußischen Staat verkauft wurden. Die Limbach-Kommission hatte am Donnerstag befunden, der damalige Verkauf durch vier Kunsthändler sei nicht unter NS-Druck erfolgt. Sie könne daher eine Rückgabe an die jüdischen Erben nicht empfehlen.
Eine Sprecherin der Stiftung Preußischer Kulturbesitz erklärte auf Anfrage, die Erben Netters hätten keinen Anspruch geltend gemacht. Zudem verwies sie auf die Empfehlung der Limbach-Kommission, die ausdrücklich auch etwaige weitere frühere Miteigentümer einbeziehe.
Die Anwältin der Netter-Erben sagte, ihre Mandanten hätten sich noch nicht an dem Verfahren beteiligen können, weil sie erst durch den Streit um den Welfenschatz auf die Lage aufmerksam geworden seien. Im Dezember 2012 hätten sie sich erstmals an die Stiftung gewandt. „Der Limbach-Kommission war bewusst, dass dieser Fall noch offen ist. Trotzdem watscht sie das mit einem Halbsatz ab“, so Rudolph.
Der wertvolle mittelalterliche Kirchenschatz, einst für den Braunschweiger Dom zusammengetragen, gehört zu den Hauptattraktionen der Berliner Museen. Die jüdischen Kunsthändler hatten die Sammlung 1929 vom Adelsgeschlecht der Welfen gekauft. An dem Geschäft waren den historischen Belegen zufolge „in- und ausländische Geschäftsfreunde“ beteiligt, zusammen mit den verfügungsberechtigten Kunsthändlern bildeten sie ein Konsortium.