Das heikle Geständnis des Uli Hoeneß

Ein Fall, der auch die politische Diskussion befeuert

Ein Kommentar von Peter Kurz.

Foto: Young David (DY)

Die Mitglieder des FC Bayern haben ihren Präsidenten längst freigesprochen — als sie ihn vielstimmig mit „Uli Hoeneß, du bist der beste Mann“ zu Tränen rührten. Doch die alte Fußballerweisheit „Entscheidend ist auf’m Platz“ gilt hier nicht. Entscheidend ist im Gericht. Und da zählen viele Argumente nicht, die dieser Tage zu hören sind: Ob Hoeneß ein grundguter Mensch ist, der anderen aus der Patsche hilft. Oder ob er in seinem Leben viel mehr Steuern gezahlt hat als die meisten anderen.

Der Fall Hoeneß hat wie kein anderer dazu beigetragen, dass Steuerhinterzieher per Selbstanzeige in die Offensive gehen. Folge: Allein NRW kam durch Steuer-CD-Ankäufe und dadurch ausgelöste Selbstanzeigen bislang zu 940 Millionen Euro Mehreinnahmen. Dem Argument der Zahlen lässt sich entgegenhalten: Die Selbstanzeige ist eine ungerechte Privilegierung von Steuerstraftätern.

Thomas Fischer, Richter am Bundesgerichtshof, sagt: Hier entscheidet der Täter, ob er straffrei ist. Das sei so, als ob der Autodieb straffrei würde, wenn er das Auto nach Jahren zurückbringt. Wieder andere, wie der Unternehmer Carsten Maschmeyer, sagen, man solle bei Steuerhinterziehern auf Gefängnis verzichten und höhere Nachzahlungen kassieren, denn: Wer die Kuh ins Gefängnis sperrt, könne sie nicht mehr melken.

Alle diese Aspekte, die im Fall Hoeneß plastisch werden, sind politisch-pragmatischer Natur. Vor Gericht aber geht es um Gerechtigkeit, gemessen am Maßstab geltender Gesetze: War die Selbstanzeige vollständig, und wie passen dazu die jetzt eingeräumten 18,5 Millionen Euro? Oder kam sie zu spät, weil der Fall anderweitig ins Rollen gekommen war? Das sogenannte überschießende Geständnis, mit dem Hoeneß deutlich mehr zugab, als bisher bekannt war, ist prozesstaktisch heikel

. Reue zeigen, reinen Tisch machen — damit will er punkten. Oder Enthüllungen zuvorkommen, die ohnehin herausgekommen wären. Doch die schwindelerregende Höhe der hinterzogenen Steuern spielt eine Rolle bei dem zu erwartenden Strafmaß. Kann da überhaupt noch eine Bewährungsstrafe infrage kommen? Wenn ja, welche Signalwirkung hätte das für das Vertrauen in die Steuergerechtigkeit?