Meinung Klage gegen Merkel - Diesmal überdreht Jan Böhmermann die Schraube
Meinung · Jan Böhmermann hat seine Klage gegen Kanzlerin Angela Merkel verloren. Zu Recht.
Wenn ein Spaßvogel ins ernste Fach wechselt, kann das danebengehen. So wie bei Jan Böhmermann. Wobei schon sein Schmähgedicht auf Erdogan alles andere als spaßig war. Das wurde es auch nicht dadurch, dass Böhmermann es mit den Worten einleitete, dass das, was er da vortrage, nicht erlaubt sei. Ach was. Auch ein Kinnhaken wird nicht durch die Ankündigung besser, dass man so etwas nicht tun darf.
Gewiss, Böhmermann hat mit der Staatsaffäre um sein Schmähgedicht sogar bewirkt, dass der Paragraf der Majestätsbeleidigung wegfiel. Und dass der Fall immer wieder die Justiz beschäftigte, dafür kann man Böhmermann nicht verantwortlich machen. Die für seine Popularität nützliche Publicity durch das Strafverfahren oder die Zivilklage Erdogans wurde ohne sein Zutun erzeugt. Doch als er dann selbst ein weiteres juristisches Schlachtfeld eröffnete, diesmal als Kläger, überdrehte Böhmermann die Schraube.
Die Worte der Kanzlerin, das Schmähgedicht sei „bewusst verletzend“ gewesen, waren eine Vorverurteilung, sagt sein Anwalt. Welch seltsames Verständnis von der Unabhängigkeit der Justiz ist es, zu meinen, dass diese sich von Frau Merkel vorgeben lasse, wie sie zu urteilen habe. Die Einstellung des Strafverfahrens gegen Böhmermann hat eben diese Nichtbeeinflussbarkeit eindrucksvoll belegt.
Böhmermann verlangte von Merkel gerichtlich, sie solle ihre Bemerkung in Zukunft unterlassen. Erstens steht das ohnehin nicht zu befürchten, zweitens hat die Kanzlerin ihre Worte schon vor Jahren öffentlich bedauert. Nun kann er noch in Berufung gehen, der Mann, der so gerne austeilt. Oder er findet sich damit ab, auch mal einzustecken.