NRW 500 Euro Geldstrafe für zwei Raser
Düsseldorf · Die 23 und 39 Jahre alten Raser erhielten schriftliche Strafbefehle. Polizei haben beide nicht bemerkt.
Nachts mit Tempo 90 km/h bei einem illegalem Autorennen durch die City in Richtung Rheinufertunnel zu preschen – das kostet zwei Autofahrer jetzt je 500 Euro Strafe. So entschied das Amtsgericht am Dienstag und hat gegen die 23 und 39 Jahre alten Raser jeweils schriftliche Strafbefehle verhängt. Im Mai 2020 hatten sie sich laut Anklage mit ihren Fahrzeugen entlang der Haroldstraße in Richtung Rheinufertunnel ein Beschleunigungsrennen geliefert, sich dabei gegenseitig zu überholen versucht – und das ausgerechnet vor einem Streifenwagen der Polizei. Die drei Beamten waren auf den Pkw Seat des 23-Jährigen und auf den Hyundai des 39-Jährigen aufmerksam geworden, als beide Fahrzeuge nebeneinander an einer roten Ampel zwar stoppten, dann aber beim Umschalten der Ampel ruckartig Gas gaben mit quietschenden Reifen und aufheulenden Motoren.
Den Polizeiwagen hinter sich hatten die Raser offenbar nicht bemerkt, als sie mit weit überhöhtem Tempo auf der für 50 km/h zugelassenen Strecke immer wieder versucht haben sollen, ihren Renngegner zu übertrumpfen. Stoppen konnten die Polizisten die rasante Fahrt der beiden nicht mal mit Martinshorn und Blaulicht, sondern mussten hinter den Rennteilnehmern bleiben. Erst nach deren Einfahrt in den Rheinufertunnel war es dann gelungen, die Autos anzuhalten, die Fahrer zur Rede zu stellen.
Ob sie dabei zugaben, sich zu diesem Rennen verabredet zu haben, zugaben, wurde jetzt allerdings nicht bekannt. Denn im Prozess gegen beide gab es am Dienstag gleich mehrere Komplikationen. So lag die Gerichtsakte dem Richter beim Verhandlungstermin nicht vor, weil diese Akte noch auf dem Postweg zu einem der Verteidiger war. Und ein Dolmetscher für einen der Angeklagten war auch nicht rechtzeitig aufzutreiben. Unter diesen Umständen ergingen auf Antrag des Staatsanwalts schriftliche Strafbefehle gegen beide Rennteilnehmer über 50 Tagessätze zu je zehn Euro. Diese Gerichtsentscheidung werden beide Angeklagte demnächst im Briefkasten vorfinden. Formell könnten sie dagegen noch Einspruch einlegen – und damit dann einen neuen Prozessversuch erzwingen.