Grünpfeil Stadt weitet Grünpfeil für Radler aus
Köln · Die Stadt weitet nach einer erfolgreichen Erprobungsphase den Grünpfeil für Radfahrer auf weitere Standorte aus. An mehreren Stellen im Stadtgebiet zehn weitere Grünpfeile für den Radverkehr angebracht - weitere sind in Planung.
Der Grünpfeil ermöglicht es Radfahrern, nach vorherigem Anhalten auch bei roter Ampel vorsichtig rechts abzubiegen. Gerade für Radler, die unmittelbar Wind und Wetter ausgesetzt sind, haben kurze Wartezeiten eine besondere Bedeutung. Die neue Grünpfeilregelung verkürzt diese Wartezeiten und fördert das schnelle Vorankommen von Radfahrern.
Die Beschilderung „Grünpfeil für den Radverkehr“ wurde durch die Novelle der Straßenverkehrsordnung möglich, die am 28. April 2020 in Kraft getreten ist. Mit dem Erlass wurden konkrete Anwendungskriterien für das neue Verkehrszeichen erlassen. Anhand dieser Kriterien wird der Grünpfeil im gesamten Stadtgebiet angewendet. Ein Ausschlusskriterium ist beispielsweise, wenn dem entgegenkommenden Verkehr ein konfliktfreies Abbiegen nach links signalisiert wird (grüner Ampelpfeil).
Grüner Pfeil soll im gesamten Stadtgebiet angewendet werden
Die Stadt hat bereits ab Januar 2019 mit drei Standorten an der Erprobung des Grünpfeils für Radfahrer mitgewirkt. Bereits vor dem Pilotversuch hat die Stadt eine Vorreiterrolle eingenommen und Erfahrungen mit dem herkömmlichen Grünpfeil an Fahrradampeln gesammelt. Diese Konstellation ist an insgesamt neun Standorten vorzufinden. Mit den neuen Grünpfeilen verfügt die Stadt mittlerweile über insgesamt 37 Grünpfeile für Radfahrer und acht Grünpfeilen an reinen Fahrradampeln.
Der grüne Pfeil soll künftig im gesamten Stadtgebiet angewendet werden. Hierzu nimm die Stadt Vorschläge von Bürgern über das Postfach des Fahrradbeaufragten unter fahrradbeauftragter@stadt-koeln.de entgegen. Die bislang umgesetzten Standorte sind bereits teilweise auf Bürgervorschläge zurückzuführen.
Das Schild mit dem grünen Pfeil auf schwarzem Grund findet man mittlerweile sehr häufig im Stadtgebiet. Es bietet Autofahrern unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, rechts abzubiegen, wenn die Ampel Rot zeigt.
Der Grünpfeil erlaubt ihnen, nach vorherigem Anhalten, bei Rot auf der rechten Fahrspur vorsichtig nach rechts abzubiegen. Er bedeutet aber nicht automatisch freie Fahrt. Sie dürfen andere Verkehrsbeteiligte beim Abbiegen weder gefährden noch behindern. Was viele Verkehrsteilnehmer vielleicht nicht wissen: Ein Abbiegen am Grünpfeil ist nicht verpflichtend. Bleibt jemand trotz Grünpfeil an der roten Ampel stehen, stellt dies kein Verkehrshindernis dar. Das Abbiegen ist erlaubt, aber nicht vorgeschrieben. Das Verkehrsschild ist in seiner Bedeutung nicht mit dem Ampelsignal „Grüner Pfeil“ zu verwechseln.
Ausschließlich für den Radverkehr gibt es Grünpfeile an reinen Fahrradampeln. Hier wird den Radlern das Rechtsabbiegen bei Rotsignal an einer separaten Fahrradampel ermöglicht. Diese findet man vor allem an für Radfahrer geöffneten Einbahnstraßen. Dte Stadt hat zur Verkürzung von Wartezeiten an acht Fahrradampeln die Grünpfeilregelung umgesetzt. Die Erfahrungen an diesen Standorten seien bislang positiv verlaufen.
Gerade, weil die Schaltzeiten insbesondere bei älteren Ampelanlagen in der Stadt auf die Bedürfnisse von Autofahrern programmiert sind, ermöglichen die Grünpfeile den Radfahrern ein schnelleres Vorankommen.