Corona Bußgeld und Befristung: Pläne für Impfpflicht nehmen Konturen an
Berlin · Für wen soll eine Impfpflicht genau gelten? Welche Sanktionen sind geplant? Und mit wie vielen Impfungen ist die Pflicht erfüllt? Diese Fragen müssen im Bundestag noch geklärt werden. Jetzt gibt es konkrete Vorschläge dazu.
Wenige Tage vor den ersten Beratungen über eine Corona-Impfpflicht im Bundestag nehmen die Pläne der Befürworter Konturen an. Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dirk Wiese, der zusammen mit anderen Abgeordneten der Ampel-Koalition Eckpunkte einer Impfpflicht ab 18 Jahren vorbereitet, nennt jetzt Einzelheiten der Pläne: Die Pflicht sollte auf ein bis zwei Jahre befristet sein, für nicht mehr als drei Impfungen gelten und über Bußgelder durchgesetzt werden, sagt der Innen- und Rechtspolitiker der Deutschen Presse-Agentur. Auf ein Impfregister will er wegen des zu großen Zeitaufwands verzichten und Ausnahmen vom Amtsarzt kontrollieren lassen.
Wiese hatte am Freitag zusammen mit sechs Politikern von Grünen und FDP in einem Brief an alle Bundestagsabgeordneten außer denen der AfD einen Gruppenantrag für eine Impfpflicht ab 18 angekündigt. Es ist der Antrag, hinter den sich auch Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) stellen dürfte, der eine Impfpflicht ab 18 bereits befürwortet hat. Zu den Initiatoren zählt auch der Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen. „Die Impfpflicht kann zur Befriedung der Gesellschaft beitragen, weil sie für Klarheit sorgt“, sagte er der „Bild am Sonntag am Sonntag“. Das sind die konkreten Pläne der Koalitionsabgeordneten:
Pflicht für nur drei Impfungen
Zwei, drei oder am Ende sogar noch mehr Spritzen? Es muss geklärt werden, wie viele Impfungen für die Erfüllung der Pflicht notwendig sind. Im Gruppenantrag der Koalitionsabgeordneten dürfte die Zahl drei stehen. „Auf der Grundlage der aktuellen Studien kann man sagen, dass man mit drei Impfungen eine gute Grundimmunisierung gegen einen schweren Verlauf erreicht hat“, sagt Wiese. Sollte später eine weitere Boosterimpfung für Ältere oder Menschen mit Vorerkrankung sinnvoll erscheinen, sollte sie freiwillig sein.
Befristung auf ein bis zwei Jahre
„Diese Impfpflicht sollte nicht für immer gelten“, sagt Wiese. „Es kann sein, dass wir irgendwann eine so hohe Grundimmunität haben, dass man die Impfpflicht nicht mehr braucht.“ Bei der Länge der Frist wollen sich die Abgeordneten auf den Rat von Experten verlassen. „Es werden aber sicherlich nicht nur wenige Monate sein, sondern eher ein bis zwei Jahre.“
Bußgeld als Hauptsanktion
Und über welche Sanktionen sollen Ungeimpfte zur Impfung bewegt werden? Wiese und Dahmen sind für Bußgelder und gegen Zwangsmaßnahmen wie eine Erzwingungshaft. Nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten haben Bußgelder eine Höhe von fünf bis 1000 Euro, „wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt“. Sie könnten für die Impfpflicht also auch noch höher festgelegt werden. Dahmen befürwortet einen „mittleren dreistelligen Bereich“. Bei Nichtzahlung könnte man nach Wieses Ansicht ein individuelles Zwangsgeld in Betracht ziehen. „So könnte man bei der Höhe dann auch die persönlichen Lebensverhältnisse berücksichtigen.“ Die Obergrenze für ein Zwangsgeld liegt nach dem Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz bei 25 000 Euro.
Impfregister? Aus Zeitgründen nicht praktikabel
Die Umsetzung der Impfpflicht könnte über die Erfassung von Impfungen in einem zentralen Register erfolgen. Dessen Aufbau ist aber aufwendig und es gibt Bedenken von Datenschützern. „Für die aktuelle Debatte ist das aus zeitlichen Gründen nicht sinnvoll“, sagt Wiese. Die Impfpflicht sei ja dazu gedacht, über den nächsten Herbst und Winter zu kommen. Der Aufbau eines Impfregisters würde dafür zu lange dauern. „Es gibt ein paar Ideen, wie man die Bürgerinnen und Bürger trotzdem anschreiben kann: über die Krankenkassen oder auch über die Kommunen, die die Meldedaten haben“, sagt Wiese.
Amtsarzt soll Ausnahmen kontrollieren
Diejenigen, bei denen gesundheitliche Gründe gegen eine Impfung sprechen, werden von der Pflicht befreit. „Da bin ich dafür, dass das dann aber nicht der Hausarzt bestätigt, sondern der Amtsarzt“, sagt Wiese. Hintergrund ist, dass es auch unter den Ärzten Impfgegner gibt, bei denen die Befürchtung besteht, dass sie sehr großzügig Ausnahmebescheinigungen vergeben könnten.
Zeitplan: gültig im Sommer
Die Entscheidung im Bundestag soll vor Ende März fallen. Danach muss das Impfpflichtgesetz noch in den Bundesrat, bevor es in Kraft tritt. Anschließend soll es eine Art Schonfrist geben, in der sich die Ungeimpften immunisieren lassen können, um Sanktionen zu entgehen. „Der Zeitraum von gut drei Monaten bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht könnte da Orientierung bieten“, sagt Wiese. Unter dem Strich würde das bedeuten: Stimmt der Bundestag im März zu, greift die Impfpflicht irgendwann zwischen Juni und August.
Was macht die Konkurrenz?
Das Konzept der Koalitionsabgeordneten ist nicht konkurrenzlos. Der FDP-Politiker Andrew Ullmann bereitet einen Antrag für eine Impfpflicht ab 50 vor. Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) hat bereits einen gegen die Impfpflicht vorgelegt. An diesem Montag äußern sich die stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Fraktion, Andrea Lindholz und Sepp Müller, zu den Plänen der Union. Kubicki befürchtet Chaos bei der Umsetzung einer Impfpflicht, weil sich seiner Einschätzung nach viele Impfgegner trotz Bußgelds verweigern werden. „Ein Staat, der nicht umsetzen kann, was er anordnet, gibt sich der Lächerlichkeit preis. Und das wäre Wasser auf die Mühlen der Verschwörungstheoretiker und Corona-Leugner“, sagte der FDP-Politiker laut „Bild am Sonntag“.