Corona-Maßnahmen NRW hält an Maskenpflicht im ÖPNV zunächst fest – andere Bundesländer nicht
NRW hält zunächst an der Maskenpflicht im Nahverkehr fest. In mehreren Bundesländern entfällt die Regelung bald.
Im Unterschied zu einer wachsenden Zahl an Bundesländern will die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen noch nicht das Ende der Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr verkünden. „Die Landesregierung beobachtet die pandemische Gesamtlage sehr genau und wird wie bereits in der Vergangenheit rechtzeitig vor Ablauf der derzeit gültigen Coronaschutzverordnung über mögliche Anpassungen der Corona-Schutzmaßnahmen entscheiden“, sagte ein Sprecher des NRW-Gesundheitsministeriums am Dienstag der dpa.
Über die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen des Nahverkehrs können die Bundesländer selbst entscheiden. Das NRW-Gesundheitsministerium hatte zuletzt am 16. Dezember eine Verordnung verabschiedet, mit der die Regelungen der Coronaschutzverordnung sowie der Test- und Quarantäneverordnung bis zum 31. Januar verlängert wurden. Nach NRW-Landesrecht besteht im öffentlichen Nahverkehr bis dahin damit weiter eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske).
Die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr soll nun auch in Berlin, Brandenburg, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen entfallen. In Sachsen ist es am 16. Januar soweit. Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern folgen am 2. Februar, Thüringen folgt am 3. Februar. Das teilten die Landesregierungen am Dienstag mit. Es sind die ersten nicht von der Union geführten Bundesländer, in denen die Pflicht zum Tragen einer Maske in Bus und Bahn aufgehoben wird. In drei Bundesländern - Bayern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein - ist die Maske schon nicht mehr Pflicht im öffentlichen Nahverkehr.