Aktueller Überblick In diesen Städten und Kreisen in NRW gilt jetzt „Inzidenzstufe 2“ - und in diesen nicht
Die Corona-Regeln in NRW sind von Öffnungsstufen abhängig. Welche Lockerungen und Regeln es in welcher Stadt oder welchem Kreis gibt? Ein Überblick.
In welchen Städten und Kreisen in NRW gelten welche Regeln? Und wann kann es weitere Lockerungen geben? Einen Überblick finden Sie hier.
Welche Öffnungsstufen gibt es in NRW?
In NRW gilt seit Ende Mai ein Stufensystem für die Corona-Regeln in Städten und Kreisen. Seit dem 9. Juli gibt es mit der Inzidenzstufe 0 insgesamt vier Stufen. Zu welcher der vier Stufen eine Region gehört, ist dabei abhängig von der jeweiligen Sieben-Tage-Inzidenz (Corona-Neuinfektionen in den letzten sieben Tagen pro 100.000 Einwohner). Stufe 0 gilt bei einer Inzidenz bis 10, Stufe 1 zwischen 10 und 35, Stufe 2 bei einem Wert zwischen 35 und 50 und Stufe 3 für die Inzidenz ab 50 (ist ausgesetzt).
Wann zählt eine Region in NRW zu einer der drei Corona-Inzidenz-Stufen?
Die Stufe 0 greift, sobald Kreise oder kreisfreie Städte an fünf Tagen hintereinander höchstens zehn Neuinfektionen gerechnet auf 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen aufweisen. Wird die Marke 10 an acht aufeinanderfolgenden Tagen überschritten, greifen wieder die strengeren Beschränkungen der höheren Inzidenzstufen. Letzteres bildet eine Ausnahme. Für die anderen Stufen gilt laut Verordnung ab 9. Juli: „Die Zuordnung zu einer höheren Inzidenzstufe erfolgt, wenn der jeweilige Grenzwert an drei aufeinanderfolgenden Kalendertagen überschritten wird, mit Wirkung für den übernächsten Tag“. Die Zuordnung zu einer niedrigeren Inzidenzstufe erfolgt, „wenn der jeweilige Grenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Kalendertagen unterschritten wird, mit Wirkung für den übernächsten Tag“.
Dabei zählen die Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI). Eigene Zählungen einiger Kommunen in NRW haben bei der Einstufung keine Bedeutung. Rechtsverbindlich sind die Angaben des Landes NRW.
Hier folgt eine Tabelle mit Angaben des Landes (Stand 17. August) zur neuen Zuordnung der Städte und Kreise. >>> Falls Sie über Google-Amp auf den Artikel zugreifen, bitte hier klicken, um die Grafik zu sehen <<<