Impfpflicht, 2G und Treffen Die Corona-Beschlüsse von Bund und Ländern im Überblick
Berlin · Angesichts der zu erwartenden raschen Ausbreitung der Omikron-Variante des Coronavirus kommen neue Einschränkungen auf die Menschen in Deutschland zu. Die Beschlüsse im Überblick.
Auch Geimpfte sollen ihre Kontakte einschränken, wenn auch weniger stark als Ungeimpfte. Die Beschlüsse von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und den Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen vom Dienstagabend im Detail:
IMPFUNGEN
Bund und Länder rufen die Menschen im Land weiterhin zu Impfungen und Auffrischungsimpfungen gegen das Coronavirus auf. Sie versprechen: „Die Impfkampagne wird auch über Weihnachten, an den Tagen zwischen Weihnachten und Silvester und an Silvester weiterlaufen.“ Bis Ende Januar sollen weitere 30 Millionen Corona-Impfungen durchgeführt werden. Impfangebote für Kinder sollen ausgebaut werden.
IMPFPFLICHT
Die Länder bitten den Bund, die Vorbereitungen für die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht voranzutreiben und kurzfristig einen Zeitplan vorzulegen.
KRITISCHE INFRASTRUKTUREN
Die Betreiber kritischer Infrastrukturen wie Strom- oder Energieversorgung sollen sich auf steigende Infektionszahlen durch die Omikron-Variante vorbereiten.
2G
Für Kultur- und Freizeiteinrichtungen und weite Teile des Einzelhandels gilt die 2G-Regel weiter, man muss also eine Impfung oder die Genesung von einer Covid-19-Erkrankung nachweisen. Auch ein zusätzlicher Test kann vorgeschrieben werden.
PRIVATE TREFFEN
Wenn nicht geimpfte oder nicht genesene Menschen teilnehmen, dürfen sich drinnen und draußen nur Angehörige eines Haushalts sowie zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen. Kinder bis zum 14. Geburtstag sind ausgenommen. Ehe- und Lebenspartner gelten als ein Haushalt, auch ohne gemeinsamen Wohnsitz. Für Geimpfte und Genesene gilt spätestens ab dem 28. Dezember: Es dürfen höchstens zehn Menschen zusammenkommen, Kinder nicht mitgerechnet.
TESTPFLICHT
Ungeimpfte dürfen weiterhin nur mit tagesaktuellem Schnelltest zur Arbeit sowie Züge des Nah- und Fernverkehrs nutzen.
VORSICHT
Bund und Länder rufen die Bürgerinnen und Bürger zur freiwilligen Kontaktbegrenzung, zu Hygienemaßnahmen, Abstand und vorsorglichen Tests auf.
SILVESTERBÖLLER
Versammlungen zu Silvester und Neujahr sind verboten. An von den Kommunen ausgewiesenen öffentlichen Orten soll es wie bereits beschlossen kein Silvesterfeuerwerk geben, der Verkauf von Böllern ist verboten.
CLUBS UND DISKOTHEKEN
Spätestens ab dem 28. Dezember sollen überall Clubs und Diskotheken in Innenräumen schließen und Tanzveranstaltungen verboten werden.
GROSSVERANSTALTUNGEN
Überregionale Großveranstaltungen finden spätestens ab dem 28. Dezember ohne Zuschauer statt.
WIE ES WEITER GEHT
Der Bundeskanzler und die Regierungschefs und -chefinnen der Länder wollen sich am 7. Januar erneut treffen. Bis dahin soll die Bundesregierung auf Grundlage von Empfehlungen des Expertenrats Pläne mit weiteren Maßnahmen zur Eindämmung der Omikron-Variante vorlegen. Gegebenenfalls soll eine Anpassung der Corona-Wirtschaftshilfen vorbereitet werden.