Justiz Doppelmörder von Herne muss lebenslang hinter Gitter
Herne/Bochum. Die Verurteilung des Herner Doppelmörders Marcel H. zu lebenslanger Haft ist rechtskräftig. Das hat das Bochumer Landgericht am Donnerstag auf Anfrage mitgeteilt.
Der 20-jährige Herner hatte gestanden, im März 2017 zunächst den neunjährigen Nachbarsjungen Jaden und anschließend seinen 22-jährigen Ex-Schulfreund Christopher umgebracht zu haben. Die Frist zur Einlegung der Revision ist in der Nacht zum Donnerstag abgelaufen.
Neben der Verurteilung zu lebenslanger Haft hatten die Richter am Bochumer Landgericht auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt und wegen der großen Gefährlichkeit des Angeklagten außerdem den Weg für die spätere Anordnung der Sicherungsverwahrung freigemacht. Mehr Strafe ging nicht. Eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren ist damit so gut wie ausgeschlossen.
Der Angeklagte selbst hatte seine Strafe schon kurz nach seiner Verurteilung vom 31. Januar 2017 akzeptiert. Er hatte den Richtern ein handschriftliches Fax aus dem Gefängnis geschickt, auf dem er auf eine Überprüfung des Urteils durch den Bundesgerichtshof in Karlsruhe verzichtet hatte. Um einzelne Rechtsfragen klären zu lassen, hätte aber auch die Staatsanwaltschaft Revision einlegen können.