Gerichtsurteil Verbot von Düsseldorfer Corona-Demo war rechtswidrig
Düsseldorf · Die Stadt Düsseldorf hatte im Januar eine Demo von Impfgegnern verboten. Ein Gericht urteilte jetzt: Das war rechtswidrig.
Das Verbot eines Demonstrationszuges von Impfpflicht-Gegnern durch die Düsseldorfer Innenstadt Anfang Januar war rechtswidrig. Das hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht am Donnerstag entschieden und damit seine Entscheidung aus dem Eilverfahren bestätigt (Az.: 29 K 78/22).
Die Begründung änderte das Gericht allerdings ab: Die Stadt habe in ihrer Verfügung nicht schlüssig dargestellt, wieso von einem Demonstrationszug im Vergleich zu einer stationären Kundgebung ein erhöhtes Infektionsrisiko ausgehen soll.
Die Stadt hatte den Umzug am 8. Januar aus Infektionsschutzgründen verboten und die Kundgebung auf einen Ort beschränkt. Nachdem das Gericht das Verbot im Eilverfahren aufgehoben hatte, waren die Demonstranten durch die Innenstadt gezogen.
Im Eilverfahren hatte das Gericht das Verbot aus formalem Grund aufgehoben und die Stadt nach dem Auslaufen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite als nicht zuständig angesehen, was es am Donnerstag korrigierte: „Die Stadt darf weiterhin solche Auflagen anordnen“, sagte die Richterin. Das sei im Infektionsschutzgesetz geregelt.
Nur müsse sie diese dann auch schlüssig begründen. „Sie haben uns überhaupt keine Zahlen genannt“, sagte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung im Hinblick auf die zu erwartenden Verstöße gegen Maskenpflicht und Abstandsregel. Zudem sei der Versammlungsleiter bei der Umsetzung der Maßnahmen kooperativ gewesen und habe etwa selbst Masken mitgebracht.