Wehrhahn-Prozess: Lebenslange Haft für Ralf S.?

Wenn Ralf S. wegen des Bombenanschlags am Wehrhahn schuldig gesprochen wird, muss er mit lebenslanger Haft rechnen. Angeklagt worden ist Ralf S. wegen zwölffachem versuchten Mord.

Der Angeklagte Ralf S. (Mitte) vor Gericht. Archiv-Foto

Foto: Federico Gambarini

Düsseldorf. Wenn Ralf S. wegen des Bombenanschlags am Wehrhahn schuldig gesprochen wird, muss er mit lebenslanger Haft rechnen. Ein psychiatrischer Gutachter stellte im Prozess vor dem Landgericht am Freitag fest, dass der 51-Jährige voll schuldfähig ist. Beim Attentat auf die überwiegend jüdischen Sprachschüler vor 18 Jahren waren zehn Personen zum Teil lebensgefährlich verletzt worden. Angeklagt worden ist Ralf S. wegen zwölffachem versuchten Mord.

Der Psychiater attestierte dem Angeklagten zwar, dass er unter einer erheblichen narzisstischen Persönlichkeitsstörung leide. Damit wolle er vor allem von seinen persönlichen Problemen und seiner hoffnungslosen finanziellen Situation ablenken. Trotzdem sei er für seine Taten voll verantwortlich zu machen.

Zuvor hatte eine 57-jährige Russischlehrerin ausgesagt. Sie und ihr Mann hatten damals die Sprachschule besucht. Nur durch Zufall waren sie nicht unter den Opfern: „An dem Tag waren wir zu Hause und haben auf unsere Möbel gewartet. Darum sind wir nicht in der Schule gewesen.“

Die Frau berichtete, dass vor dem Militaria-Laden auf der gegenüberliegenden Straßenseite oft dunkel gekleidete Männer gestanden hätten: „Die waren sehr feindselig und haben uns angespuckt.“ Außerdem seien die Sprachschüler von der Gruppe oft ausgelacht worden.

In dem Geschäft seien Messer und Pistolen verkauft worden, es habe auch keine normalen Öffnungszeiten gehabt: „Das war nur für spezielle Kunden.“ Nach dem Bombenanschlag sei der Laden geschlossen gewesen. Darüber habe man nicht viel gesprochen. Aber es sei für sie logisch gewesen, dass es einen Zusammenhang gab. Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt.