Minderjähriger aus Niedersachsen Drohanruf: 15-Jähriger ist tatverdächtig

Düsseldorf · Im Dezember wurde der Weihnachtsmarkt wegen einer Anschlagsdrohung geräumt. Verdächtig ist ein 15-Jähriger aus Niedersachsen.

Die Absperrung am Burgplatz, die die Polizei am 5. Dezember nach dem Drohanruf aufgebaut hatte.

Foto: Anne Orthen (orth)

Einen Monat nach einem Drohanruf, der einen Anschlag auf den Düsseldorfer Weihnachtsmarkt ankündigte, gibt es nun einen Tatverdächtigen: Die Spur führte zu einem Minderjährigen aus dem Raum Osnabrück. Vergangenen Freitag hatte die Polizei mit Unterstützung eines Spezialeinsatzkommandos eine Durchsuchung durchgeführt. Das gaben die Generalstaatsanwaltschaft Celle und die Polizei Düsseldorf am Montag in einer gemeinsamen Erklärung bekannt.

Der Tatverdächtige ist einem Polizeisprecher zufolge erst 15 Jahre alt. Er sei aufgrund „akribischer Ermittlungen“ des Staatsschutzes der Polizei Düsseldorf in den Fokus geraten und als möglicher Tatverdächtiger identifiziert worden. Der Tatverdächtige habe die Telefonnummer seines Apparats zwar technisch verändert, die Ermittler seien ihm aber dennoch auf die Spur gekommen, wie die „Bild“-Zeitung berichtete. Bei der Durchsuchung konnten die Ermittler auch Gegenstände sicherstellen, die nun ausgewertet werden, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Der Jugendliche soll nicht nur Straftaten auf dem Düsseldorfer Weihnachtsmarkt angedroht haben, sondern auch an einer Schule in Münster und einem Berufskolleg in Düren. Ebenfalls am 5. Dezember gingen dort Drohanrufe ein. Ob tatsächlich ein Zusammenhang besteht und ob er noch weitere Drohanrufe abgesetzt haben könnte, sei ebenfalls Teil der Ermittlungen.

Ebenso wollen die Ermittler herausfinden, warum der 15-Jährige mutmaßlich mehrfach an diesem Tag zum Telefon griff und die Drohungen absetzte. Zwar scheinen drei Anschläge in unterschiedlichen, zum Teil weiter entfernten Städten von einem minderjährigen Einzeltäter wenig realistisch. Dennoch könnten sie nicht nur ein böser Scherz gewesen sein, sondern mit der Absicht abgesetzt worden, Angst zu verbreiten. Offenbar gibt es aber noch keine Klarheit zur Motivationslage des 15-Jährigen. Zu dieser Frage könne man noch keine „belastbaren Angaben“ machen, hieß es von der Staatsanwaltschaft in Celle. Aufgrund des Alters des Verdächten hält sich die Generalstaatsanwaltschaft mit weiteren Details zu dem Ermittlungsverfahren bedeckt. Die Ermittlungen dauern an, heißt es nur. Zu einer Festnahme kam es nicht, es habe keine rechtliche Grundlage für die Inhaftierung des Minderjährigen bestanden, so der Sprecher.

Sollte sich der Verdacht bestätigen, stellt sich auch die Frage nach den Folgen, die die Drohanrufe für den 15-Jährigen haben könnten. Der Verdacht lautet: Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten. Das Strafgesetzbuch sieht hier für Erwachsene eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor. Die Bestrafung ist nicht nur möglich, wenn eine Person eine Straftat ernsthaft plant und diese androht, sondern auch, wenn sie bewusst vorgetäuscht wird. Sollte der Verdächtige verurteilt werden, richtete sich die Sanktion jedoch nach dem Jugendrecht. Das sieht eine ganze Reihe von möglichen Maßnahmen vor, bei denen nicht die Bestrafung, sondern der Erziehungsgedanke im Vordergrund stehen. Je nach Fall kann das zum Beispiel Sozialstunden, einen sozialen Trainingskurs, Jugendarrest oder auch eine Verwarnung bedeuten. Für die schärfste Strafe im Jugendstrafrecht, eine Freiheitsstrafe, ist es erforderlich, dass entweder schädliche Neigungen bei dem Jugendlichen festgestellt werden oder eine Schwere der Schuld vorliegt.

Fraglich ist auch, ob es Schadensersatzforderungen gibt. Die Polizei hatte den gesamten Weihnachtsmarkt in Düsseldorf nach dem Drohanruf geräumt und die umliegenden Straßen gesperrt. Nach etwa drei Stunden kam die Entwarnung, doch die 175 Buden, die Eisbahn und das Riesenrad blieben für den Rest des Tages geschlossen. Für die Händler, die nur vier statt elf Stunden geöffnet hatten, ist also auch ein wirtschaftlicher Schaden entstanden. Veranstalter Düsseldorf Tourismus (DT) und die Schausteller wollen darum prüfen, ob sie Schadenersatzansprüche stellen.

Der Täter muss dann mit empfindlichen Zahlungen rechnen, auch wenn es sich um den Minderjährigen handelt. Grundsätzlich haften Kinder und Jugendliche ab sieben Jahren. Das gilt aber nur, wenn ein ausreichendes Bewusstsein für die Tat nachgewiesen werden kann. Im Zweifelsfall muss dies ein Gutachter klären. Gleichwohl kommt es auf die Umstände und die Schwere der Tat an.

In Düren hatte ein Anrufer an jenem Tag im Sekretariat eines Berufskollegs mit einer Straftat gedroht, in Münster an einer Schule. In Münster hatte die Polizei die Drohung überprüft und als falschen Alarm eingeordnet. In Düren war das Berufskolleg gesperrt, evakuiert und durchsucht worden. In Düsseldorf richtete sich die Drohung explizit gegen den Weihnachtsmarkt. Welches Szenario dabei angedroht wurde, kommentierte die Polizei nicht. Es war jedoch ernst zu nehmen, wie Polizeisprecher Raimund Dockter sagte. „Wir konnten nicht mit hundertprozentiger Sicherheit ausschließen, dass eine Gefahr für die Bevölkerung besteht. In solchen Fällen müssen wir auf Nummer sicher gehen.“ Darum hatte sich die Polizei entschieden, den Weihnachtsmarkt und das Rathaus zu räumen und die umliegenden Straßen zu sperren. Schwerbewaffnete Einsatzkräfte waren vor Ort. In Düsseldorf und Düren wurde am Abend wieder Entwarnung gegeben.

(csr)