Urteil Düsseldorfer Gericht erklärt Negativzinsen für unzulässig
Im Streit um die von etlichen Banken verlangten Negativzinsen auf größere Guthaben hat nun auch das Landgericht Düsseldorf in einem Verfahren für die Sparer und gegen das betroffene Geldinstitut entschieden.
Im Streit um die von etlichen Banken verlangten Negativzinsen auf größere Guthaben hat nun auch das Landgericht Düsseldorf in einem Verfahren für die Sparer und gegen das betroffene Geldinstitut entschieden. Wie eine Justizsprecherin am Donnerstag mitteilte, bewertete das Gericht ein von der Volksbank Rhein-Lippe für Girokontoeinlagen von mehr als 10 000 Euro verlangtes Verwahrentgelt in Höhe von 0,5 Prozent im Jahr als rechtswidrig.
Die 12. Zivilkammer sah in dem Verwahrentgelt eine unangemessene Benachteiligung der Kunden. Die Geldverwahrung sei fester Bestandteil eines Girokontos. Die Bank erhalte dafür die Kontoführungsgebühr. Wenn zusätzlich auch noch Negativzinsen berechnet würden, müsse der Kunde eine doppelte Gegenleistung für die Arbeit der Bank erbringen. Das sei nicht zulässig. Die Bank wollte das Urteil nicht kommentieren.
Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv). Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Beide Seiten haben beim Oberlandesgericht Düsseldorf Berufung dagegen eingelegt, wie sie mitteilten.
Der Hintergrund: Die Verbraucherschützer möchten die Zulässigkeit der Verwahrentgelte grundsätzlich klären lassen. Sie haben deshalb Klagen gegen verschiedene Kreditinstitute erhoben. Bereits im vergangenen November hatte das Landgericht Berlin eine ähnliche Klausel einer Berliner Bank für unzulässig erklärt. Weitere Urteile dürften folgen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung dürften noch Jahre vergehen.