Impfstoff EU verklagt Astrazeneca wegen Lieferverzögerungen
Wegen verzögerten Impfstoff-Lieferung hat die EU-Kommission rechtliche Schritte gegen den Hersteller Astrazeneca eingeleitet. Die Klage startet im Namen von 27 Mitgliedsstaaten.
Im Streit über ausbleibende Impfstofflieferungen hat die EU-Kommission rechtliche Schritte gegen den Hersteller Astrazeneca eingeleitet. Man habe das Verfahren vor einem belgischen Gericht auch im Namen der 27 Mitgliedsstaaten gestartet, teilte ein Kommissionssprecher am Montag mit.
Der britisch-schwedische Hersteller hatte die Lieferungen von Corona-Impfstoff an die Europäische Union in den vergangenen Monaten immer wieder einseitig drastisch gekürzt. Im ersten Quartal gingen nur 30 Millionen statt 120 Millionen Impfdosen an die 27 Staaten. Für das zweite Quartal werden nach jüngsten Angaben 70 Millionen Dosen erwartet. Ursprünglich waren 180 Millionen vereinbart.
Aus Sicht der EU-Kommission verstößt der Hersteller damit gegen einen EU-Rahmenvertrag vom August 2020. Insgesamt hat die EU-Kommission 300 Millionen Dosen von Astrazeneca bestellt. Eine Option auf weitere 100 Millionen Dosen ließ sie ungenutzt verstreichen.
Das Verhältnis zwischen der EU-Kommission und dem Unternehmen ist schon lange angespannt - auch, weil Großbritannien von den Lieferproblemen kaum betroffen war. Die EU hatte deshalb einen Export-Kontrollmechanismus eingeführt. Eine Lieferung über 250 000 Astrazeneca-Dosen aus Italien nach Australien wurde blockiert.
Die EU-Kommission hatte bereits ein Schlichtungsverfahren mit dem Unternehmen eingeleitet. Die Klage ist nun der nächste Schritt. An den Lieferrückständen dürfte sich dadurch allerdings nichts ändern.
Ein Großteil des Impfstoffs, der in den EU-Staaten gespritzt wird, stammt derzeit vom deutsch-amerikanischen Hersteller Biontech/Pfizer. Neben Astrazeneca haben außerdem die Präparate von Moderna sowie Johnson & Johnson eine europäische Zulassung.
Inzwischen wird der Impfstoff von Astrazeneca in vielen EU-Staaten nur noch eingeschränkt verwendet, weil er in Verbindung mit sehr seltenen Fällen von Hirnvenenthrombosen gebracht wird. Er ist von der EU-Arzneimittelbehörde EMA aber weiter uneingeschränkt freigegeben.