EuGH: Katholischer Arzt aus Düsseldorf eventuell zu Unrecht entlassen

Luxemburg (dpa) - Die Kündigung eines Düsseldorfer Chefarztes durch ein katholisches Krankenhaus wegen erneuter Heirat kann nach einem Urteil des EU-Gerichtshofs eine verbotene Diskriminierung darstellen.

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Die Luxemburger Richter betonten am Dienstag, dass das Verbot jeder Art von Diskriminierung wegen der Religion in der Europäischen Union zwingenden Charakter habe (Rechtssache C-68/17).

Der Chefarzt hatte nach einer Scheidung erneut standesamtlich geheiratet. Weil die erste Ehe nicht kirchlich annulliert wurde, ist die zweite nach Kirchenrecht ungültig. Die Klinik sah darin einen Verstoß gegen seine Loyalitätspflichten und kündigte ihm.

Der Rechtsstreit darüber läuft seit 2009. Es betrifft im Grundgesetz verbürgte Sonderrechte der Kirchen in Deutschland. Im konkreten Fall muss nun das Bundesarbeitsgericht in Erfurt auf der Grundlage des EuGH-Urteils entscheiden.